Forderung überzahlt - an wen erstatten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Lahmi
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#1

26.08.2009, 21:48

Haben im Wege der Zwangsvollstreckung mehrere Teilzahlungen des Schuldners über den Gerichtsvollzieher erhalten. Nach der letzten Zahlung ergibt sich nunmehr eine Überzahlung. Foderungskonto überprüft - ist alles eingestellt.

Würdet ihr die Überzahlung jetzt an den Schuldner oder an den Gerichtsvollzieher erstatten?

Wie würde es sich bei einem Pfüb verhalten? An Drittschuldner oder Schuldner erstatten?
Jupp03/11

#2

26.08.2009, 21:51

immer an den Schuldner
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Bino
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#3

26.08.2009, 21:53

Kurz und bündig, aber dem ist nichts hinzuzufügen. ;-)
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
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lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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#4

26.08.2009, 21:55

Jupp03 hat geschrieben:immer an den Schuldner
:zustimm

Den Schuldner anschreiben und mitteilen, dass es zu einer Überzahlung gekommen ist und dass er seine Bankverbindung mitteilen soll, damit ihr ihm den Betrag zurückerstatten könnt. Oder evtl. versuchen telefonisch zu klären, falls ihr die Telefonnumer vom Schuldner habt. Ginge halt schneller...
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Lahmi
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#5

26.08.2009, 21:59

:thx


Super - ihr seit echt klasse ... und so schnell !!!
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#6

26.08.2009, 22:07

Ich möchte auch noch was hinzufügen. Und zwar hatten wir so was ähnliches letztens auch. Da haben wir aus einem PfÜB Geld vom Arbeitgeber bekommen. Da uns dies nicht mehr zugestanden hatte, hab ich das Geld - auf Weisung des RA - wieder zurück an den DS geschickt.

Begründung:
Es könnte ja sein, dass noch Pfändungen von anderen Gläubigern laufen. Wenn man jetzt das Geld direkt an den Schuldner zurückbezahlt, ist das ja für die etwaigen anderen Gläubiger zum Nachteil.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#7

26.08.2009, 22:14

Hmmh.... hört sich irgendwie auch logisch an.

Aber was ist jetzt die richtige Variante?
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#9

26.08.2009, 22:19

Was richtig ist, kann ich dir leider nicht sagen ... alle, die hier geantwortet haben, sagen Schuldner ... ich finde aber die Begründung von meinem RA auch logisch ...

Die, die Schuldner gesagt haben, steht das irgendwo im Gesetz? Also, würde mich jetzt nämlich auch mal interessieren ...
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Bino
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#10

26.08.2009, 22:36

Nee, wo das steht, weiß ich auch nicht. Ich würde jedenfalls immer sagen, Schuldner.
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