Haben im Wege der Zwangsvollstreckung mehrere Teilzahlungen des Schuldners über den Gerichtsvollzieher erhalten. Nach der letzten Zahlung ergibt sich nunmehr eine Überzahlung. Foderungskonto überprüft - ist alles eingestellt.
Würdet ihr die Überzahlung jetzt an den Schuldner oder an den Gerichtsvollzieher erstatten?
Wie würde es sich bei einem Pfüb verhalten? An Drittschuldner oder Schuldner erstatten?
Forderung überzahlt - an wen erstatten?
- Grummelinchen
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Jupp03 hat geschrieben:immer an den Schuldner
Den Schuldner anschreiben und mitteilen, dass es zu einer Überzahlung gekommen ist und dass er seine Bankverbindung mitteilen soll, damit ihr ihm den Betrag zurückerstatten könnt. Oder evtl. versuchen telefonisch zu klären, falls ihr die Telefonnumer vom Schuldner habt. Ginge halt schneller...
Liebe Grüße! Grummelinchen
- sunshine24
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Ich möchte auch noch was hinzufügen. Und zwar hatten wir so was ähnliches letztens auch. Da haben wir aus einem PfÜB Geld vom Arbeitgeber bekommen. Da uns dies nicht mehr zugestanden hatte, hab ich das Geld - auf Weisung des RA - wieder zurück an den DS geschickt.
Begründung:
Es könnte ja sein, dass noch Pfändungen von anderen Gläubigern laufen. Wenn man jetzt das Geld direkt an den Schuldner zurückbezahlt, ist das ja für die etwaigen anderen Gläubiger zum Nachteil.
Begründung:
Es könnte ja sein, dass noch Pfändungen von anderen Gläubigern laufen. Wenn man jetzt das Geld direkt an den Schuldner zurückbezahlt, ist das ja für die etwaigen anderen Gläubiger zum Nachteil.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- sunshine24
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Was richtig ist, kann ich dir leider nicht sagen ... alle, die hier geantwortet haben, sagen Schuldner ... ich finde aber die Begründung von meinem RA auch logisch ...
Die, die Schuldner gesagt haben, steht das irgendwo im Gesetz? Also, würde mich jetzt nämlich auch mal interessieren ...
Die, die Schuldner gesagt haben, steht das irgendwo im Gesetz? Also, würde mich jetzt nämlich auch mal interessieren ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!