Vollstreckungsandrochung Kostenfestsetzungsbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
sonne1999
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#1

18.08.2009, 10:47

Hallo,
wir sind uns zu folgendem Thema etwas unsicher:

Die zweiwöchige Rechtsmittelfrist des Kostenfestsetzungsbeschlusses ist am Freitag abgelaufen. Am darauffolgenden Montag erhielten wir sofort die Zwangsvollstreckungsandrohung der Gegenseite mit einer 0,3 Gebühr.

Unser Frage: Ist man wirklich sofort nach Ablauf der Rechtsmittelfrist im Zahlungsverzug? Richtig ist, dass die Gegenseite sofort vollstrecken kann. Tritt aber Zahlungsverzug nicht erst nach 4 Wochen ein?

Danke für Eure Anworten schon mal im Voraus.
Ernie

#2

18.08.2009, 11:02

Die Gegenseite hat richtig gehandelt und Euch bzw. Eurer Mandantschaft die Kosten der Androhung in Rechnung gestellt.
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pasc1976
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#3

18.08.2009, 11:12

:zustimm
LG pasc1976
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Grummelinchen
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#4

22.08.2009, 19:37

Auch :zustimm

Wir handhaben das nicht anders. Wenn wir wissen, wann KFB/Titel der Gegenseite zugestellt wurde, warten wir die Rechtsmittelfrist ab und dann am nächsten Tag oder zwei Tage danach, geht die Vollstreckungsandrohung inkl. Kostennote für unsere Gebühren an die Gegenseite raus.
Bild Liebe Grüße! Grummelinchen
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Sunny
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#5

22.08.2009, 22:02

handhaben wir genauso
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Tigerle
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#6

23.08.2009, 10:53

ich kann auch :zustimm
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rena
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#7

30.11.2009, 10:33

Huhu,

wir haben einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss und die Gegenseite wiederholt zur Zahlung aufgefordert. Unser Schuldner hat oft den Wohnsitz gewechselt. Kann ich nun eigentlich für jede ZV-Androhung eine 0,3-Gebühr Nr. 3309 ansetzen?

Zudem haben wir Strafanzeige gestellt. Kann ich die RA-Gebühr auch mit reinnehmen??
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rena
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#8

01.12.2009, 11:16

Hmmm :schieb
188F
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#9

01.12.2009, 11:26

Die 0,3 VG 3309 kannst du für die Zahlungsaufforderung an die Gegenseite ansetzen. Du musst die aber der Gegenseite in der Zahlungsaufforderung angegeben haben. Einfach nachträglich so bestimmen - weiß ich nicht. Außerdem muss die 2-Wochenfrist abgelaufen sein, bevor du eine Zahlungsaufforderung schreibst mit Gebühr.

Ob die Kosten in die Strafanzeige rein können, würde ich probieren, weiß ich aber nicht.
jenniver
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#10

01.12.2009, 15:45

Kann ich nun eigentlich für jede ZV-Androhung eine 0,3-Gebühr Nr. 3309 ansetzen?
Nein, die 0,3 Gebühr kannst du nur einmal ansetzen. Solltest du aber doch noch den GV beauftragen, wird diese Gebühr angerechnet.
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