wie wird das bei euch gehandhabt?
Wenn der VB eingeht, wartet ihr dann noch, bis ein Einspruchsfrist abgelaufen ist oder vollstreckt ihr gleich??
Was würde denn passieren, wenn man gleich vollstreckt und dann Einspruch eingelegt wird?
Einspruchsfrist VB abwarten
- rebru82
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Ich vollstrecke immer gleich. Sofern Einspruch eingelegt wurde, muss der Schuldner einen Vollstreckungsschutzantrag stellen mit dem Hinweis, dass Einspruch eingelegt wurde.
[hr]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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- sunny84
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Jep, wir vollstrecken auch immer sofort, sobald der VB vorliegt.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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Beim VB handelt es sich um einen vorläufig vollstreckbaren Titel ohne Sicherheitsleistung. D.h. es kann vollstreckt werden auch wenn Einspruch eingelegt wird. Vorteil: Du vollstreckst und sicherst Deinem Mandanten, dem Gläubiger, seinen Anspruch durch die ZV. Nachteil: Solltet ihr verlieren, müsstet ihr den dem Schuldner entstandenen Schaden ersetzen. Wenn wir uns sicher sind, dass wir gewinnen (also offene Warenforderungen o.ä.) vollstrecken wir immer. Da ist noch nie was passiert.
Es obliegt dem Schuldner, die ZV durch Sicherheitsleistung zu unterbinden. Das kann er selbstverständlich beantragen.
Es obliegt dem Schuldner, die ZV durch Sicherheitsleistung zu unterbinden. Das kann er selbstverständlich beantragen.
- koffeinkonsumentin
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wir vollstrecken auch immer sofort, nur keine zeit verlieren :twisted:
- Grummelinchen
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Dto. Handhaben das genauso. Gleich loslegen...Tigerle hat geschrieben:auch wir vollstrecken immer sofort.
Liebe Grüße! Grummelinchen