Was vollstrecken bzw. wie?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#11

19.08.2009, 17:10

Weil es außer Kosten nichts bringt. Der Bursche hat sich mit Hilfe seiner Familie eingerichtet. Er wird aber älter und irgendwann zahlt er schon.
mrsgoalkeeper
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#12

19.08.2009, 17:15

Letztlich ist es ja eine "eigene" Sache, so dass nur die GK und GVZ-Kosten anfallen. Kommt natürlich auch auf den Gegenstandswert an, ob sich das lohnt. Ich hab jedenfalls schon oft die Erfahrung gemacht, dass schneller Geld fließt, wenn Mutti mit drinhängt. Außer natürlich bei den ganz Abgebrühten, die es ja immer wieder gibt. :feuer
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j3NN
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#13

19.08.2009, 19:00

Geht um 500 EUR.

Dachte ggf. an Strafanzeige wegen Betruges (Beauftragung, obwohl klar war, dass er nicht zahlen kann). Wollte ihn anrufen und Honig um den Mund schmieren und Raten anbieten (habe ich im alten Büro damals oft mit großem Erfolg gemacht). Allerdings hab ich keine aktuelle Nummer mehr ;(

Werde mal mit Cheffe sprechen, ob wir warten oder ob wir das machen, wie hier vorgeschlagen. Ein Glück, dass ich nich so viele eigene Sachen habe ... das is glaub ich die 4. in einem Jahr. Im alten büro hatten wir von Beginn der Kanzlei bis 2008 etwa 150-200, die noch liefen, als ich ging
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

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#14

19.08.2009, 20:05

Du schreibst aber doch, dass ihr in 2008 beauftragt worden seid, eV aber erst von 2009 ist. Da kommst Du mit der Strafanzeige nicht weit.
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#15

19.08.2009, 20:06

Naja vorher müsst ich natürlich schaun,ob der schon vorher ev abgegeben hat .... GV anrufen und dann hab ichs Datum, das wär ja nich das Prob
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#16

19.08.2009, 22:01

Das Problem in der heutigen Zeit ist, dass der Staatsanwalt deinem Chef sagen wird, wieso nimmst keinen Vorschuss. Selbst schuld, Einstellung, Mund abputzen, das wars.
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#17

19.08.2009, 22:21

was hat der Schuldner denn für einen Beruf angegeben? Er könnte natürlich für seine Tätigkeit bei der Mutter gnadenlos unterbezahlt sein...

In der Nachbesserung also auf jeden Fall befragen

Art und Umfang der Tätigkeit... Name und Anschrift der "Mutter"/ArbG

Die Nachbesserung kostet übrigens nichts!

Wenn der S mehr tut, als was 400 euro wert ist, kann man glaub ich iwie an den ArbG ran... da klingelt irgendwas in meinem kopf...

Über den Erfolg kann ich nix sagen. zurzeit ärgere ich mich auch grad mit einem GVz der meinen - allerdings anders gelagerten - Nachbesserungsantrag ablehnt *schnüff*
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Thomas Manegold
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#18

20.08.2009, 07:36

Bei uns im Mandantenfragebogen sagte er "Gebäudereiniger" in der e.V. "Aushilfe"

Name und Anschrift der Mutter habe ich.

Werd gleich mal mit dem GV telefonieren.
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#19

27.08.2009, 09:58

Hallo j3NN,

ich krieg grad in meiner Sache den Beschluss zurück: Der Wert der Sachbezüge wurde auf 500,00 € festgesetzt und mein Schuldner somit in pfändbare Bereiche "katapultiert" :mrgreen:

lg
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