Was vollstrecken bzw. wie?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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j3NN
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#1

19.08.2009, 15:20

Halli Hallo Hallöle,

hab ein kleines Problem. Einer unserer wenigen Mandanten, der seine RG nicht beglichen hat, hat nun nen VB von uns bzw. dem Gericht bekommen. e.V. war bereits abgegeben, so dass ich diese angefordert habe.

Beauftragung seinerseits war im Mai 2008.
RG ist von April 2009.
eV ist vom 10.03.2009.

Er gibt an, eine in 2004 geborene Tochter zu haben, der er Naturalunterhalt leistet. Er wohnt (1980 geboren) bei seiner Mutter und ist in der Firma seiner Mutter als Aushilfe tätig und verdient, wie er sagt, etwa 400 EUR. Ansonsten hat er keinerlei Einnahmen.

Meine Frage ist nun, was vollstreck ich hier? Der wird ja wohl zu 1000 % iger Sicherheit nicht nur 400 EUR monatlich bekommen und kauft davon für sich alles ein und dann noch den Naturalunterhalt für sein Kind. Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Hilfeeeeeee ....
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Gretchen
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#2

19.08.2009, 15:23

Du könntest evtl. genau aus diesem Grunde, nämlich dass er von den 400 Euro nicht leben kann, die E. V. weiter ergänzen lassen und um genauere Angaben bitte!
Der Abwasch ist kurz davor ein demokratisches System zu bilden!!!
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#3

19.08.2009, 15:30

Falls du Kontoverbindung hast, Kontopfändung...

Rentenanwartschaften? Lebensversicherung? Schau dir die e.V. am besten nochmal in Ruhe an, ich finde oft erst auf dem zweiten Blick etwas..

lg
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j3NN
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#4

19.08.2009, 15:38

Weitere Sachen gibts nicht. Hatte extra alles vorhandene hier rein geschrieben.

Kein Konto, keine Wertpapiere, Versicherungen, Rentenanwartschaften (ohnehin zwecklos bei nem 1980 geborenen).

Dann wohl mal die Ergänzung der e.V.. Schreib ich dem GV dann einfach nur "ergänz mal, weil der kann von 400 EUR nicht leben"?
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#5

19.08.2009, 16:00

Wenn er bei seiner Mutter arbeitet und wohnt könnte man vielleicht Kost und Logie (?) als Bestandteil des Einkommens sehen. Ich hatte letztens nen Fall, da hat der Schuldner neben einem Grundgehalt Unterkunft und Essen erhalten. Da habe ich beim Vollstreckungsgericht Bewertung der geldwerten Bezüge und Zusammenrechnung mit den tatsächlichen Bezügen beantragt. Der Naturalunterhalt für die Tochter dürfte bei dieser Fallgestaltung ja auch durch die Mutter erbracht werden, so dass Du eventuell sogar das Kind aus der Berechnung der pfandfreien Beträge rausbekommst.
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#6

19.08.2009, 16:40

Aber würde bei einer solchen Berechnung in der Tat auch ein pfändfreier Betrag rauskommen? Wohl kaum oder? Wer isst schon für 600 EUR im Monat? Calli is ja nicht mein Mandant ;) Und wohl auch er würde die 600 EUR nicht sprengen :P
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#7

19.08.2009, 16:48

Wie der Rechtspfleger die geldwerten Vorteile bewertet kann ich Dir natürlich nicht sagen. Meine Sache ist auch noch nicht durch. Es geht ja auch nicht nur ums Essen sondern auch ums Wohnen! Und Du baust einen gewissen Druck auf den Schuldner auf, weil ja Mutti reingezogen wird :evil:
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#8

19.08.2009, 16:56

Könntest mir deinen entsprechenden Antrag an das Gericht evtl. zur Verfügung stellen?
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#9

19.08.2009, 17:03

Lass die Finger davon, Akte 3 Jahre auf Frist und dann erneut versuchen.
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#10

19.08.2009, 17:08

Hast Du den Stöber? Da hatte ich mein Muster raus. Ansonsten müsste ich mir die Akte raussuchen.

@Jupp: warum?
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