Hallo!
In dieser meiner Problemsache haben wir folgende Parteien, die wir beraten, aber offiziell nicht vertreten:
- die KG (Ein-Schiffs-Gesellschaft)
- die GmbH 1 als Komplementärin der KG
- die GmbH 2
Über das Vermögen der KG ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden, einen Tag später aus gesetzlichen Gründen auch Eröffnung für die GmbH 1.
Da im Schiffs- und Reedereiwesen aber alles irgendwie ein Klüngel ist, hängen da noch mehr Gesellschaften drin. In diesem Fall die GmbH 2. Die GmbH 2 ist auf der einen Seite eine von 1.600 Kommanditisten der insolventen KG. Auf der anderen Seite ist die KG bereits vor Jahren ein Vertragsverhältnis mit der GmbH 2 eingegangen, und zwar inform eines Vertragsreedervertrages, welcher zu den Dienstleistungsverträgen gehört. Aus diesem Vertrag stehen der GmbH 2 noch geldwerte Leistungen zu.
Wie ist dies nun insolvenzrechtlich zu beurteilen? Ich bin leider kein Genie im Insolvenzrecht, aber nach dem, was ich über Insolvenzrecht weiß, ist die GmbH 2 als Kommanditistin hinsichtlich evtl. Ausschüttungen nachrangige Gläubigerin, als Vertragspartner jedoch "einfache" Insolvenzgläubigerin.
Inwieweit muss ich bei der Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle die Kommandistenstellung beachten? Kann der Insolvenzverwalter die Forderung aus dem Vertrag aufgrund der gleichzeitigen Kommandistenstellung anders bewerten? Wird die Vertragsforderung "automatisch" zur nachrangigen Forderung?
Die Sache eilt ein wenig...
Gläubigerin gleichzeitig Kommanditistin
- Zauberdrops
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[i][b]LG
Cora[/b][/i]
[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Cora[/b][/i]
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