Hilfeeee! Ich stehe total auf dem Schlauch :-(

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
dirtydevil
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#1

17.08.2009, 15:58

Hallo ihr Lieben,

oh man ich stehe sowas von auf dem Schlauch :-( Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Mein Chef möchte, dass ich einen Pfüb mache; ist ja auch nicht das Thema... Nur:

Der Schuldner hat Konten bei drei Banken. Uns sind von diesen drei Banken jeweils bei jeder Bank ein Konto bekannt (also wir haben die Kontonummer, etc.). Da wir aber wissen, dass der Schuldner auch noch weitere Konten bei den drei Banken hat (dort kennen wir aber keine Kontonummer) und Chef direkt alle Konten pfänden will, meint er jetzt, ich könne in den Pfüb schreiben, dass ich "alle Konten aus der Geschäftsbez." pfänden möchte, ohne Angabe der Kontonummern.

Ich finde das falsch. Ich bin der Meinung, dass jedes Konto was gepfändet werden soll, genau bezeichnet und aufgeführt werden muss (oder?)

Jetzt hat er mir den Zöller hingelegt und meint ich "solle da mal was finden" HAHA.

Könnt ihr mir helfen? Ich finde keinen §§, keinen Kommentar :-(

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Danke schonmal *bussi*

Dirtydevil
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Z-Trenc
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#2

17.08.2009, 16:00

Nein, die Bezeichnung "alle Konten aus der Geschäftsbeziehung" ist ausreichend und Ok!
gkutes

#3

17.08.2009, 16:01

ich schreibe NIE Kontonummern hin. Es ist auch total unclever, nur ein bestimmtes Konto zu pfänden. Evtl. hat der Schuldner ja zwei Konten dort. Das zweite bliebe dann unberührt.
dirtydevil
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#4

17.08.2009, 16:01

echt??? Oh man... dann hab ich das total falsch im Kopf gehabt. Kannst du mir vielleicht einen §§ nennen (gibt es überhaupt einen? *dummi* ), wo das genau bezeichnet ist??? Weil ohne den §§ brauch ich meinem Chef nicht unter die Augen laufen :-(

Aber danke dir Z-Trenc :-)
Zuletzt geändert von dirtydevil am 17.08.2009, 16:03, insgesamt 1-mal geändert.
slassm
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#5

17.08.2009, 16:02

Z-Trenc hat geschrieben:Nein, die Bezeichnung "alle Konten aus der Geschäftsbeziehung" ist ausreichend und Ok!
M. E. auch so richtig, aber wo das wiedermal steht!?!?
light
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#6

17.08.2009, 16:04

Ich stimme Z-Trec zu. Gebe nie die Kontonummer mit an. Hab noch keine Beschwerde deswegen erhalten.
dirtydevil
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#7

17.08.2009, 16:07

Okay danke euch *knuddel*, ohne euch hätte ich noch Stunden gesucht *lach*
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Z-Trenc
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#8

17.08.2009, 16:07

sorry aber mit nem § kann ich grad nicht dienen..
dirtydevil
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#9

17.08.2009, 16:10

Danke trotzdem :-) Muss mein Chef ohne §§ leben... :-)
gkutes

#10

17.08.2009, 16:11

ich denke auch nicht, dass das in einem § drin stehen wird. höchstens in einem Buch über ZV =)

da dein chef es ja so haben wird, wird er sich schon zufrieden geben, wenn du ihm zustimmst.
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