Zinsen von PfÜB bei ZV ansetzen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pepples
...ist hier unabkömmlich !
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#11

13.08.2009, 17:33

Es ist egal, ob das dort so steht. Das ist ein Formularsatz, der das standardmäßig ausweist. Wenn keine Zinsen im Titel festgesetzt sind, gibst auch keine.
Der Pfüb selber setzt keine Zinsen fest, sondern ist nur eine Aufstellung der bisher entstanden Forderungen.

Bitte füll doch Dein Profil weiter aus.
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Jupp03/11

#12

13.08.2009, 17:34

Das ist ein reiner Baustein, es soll Leute geben, die kennen den Wortlaut dieser Bausteine nicht einmal, weil sie zu bequem sind, diese mal zu lesen.

Also, Zinsen nicht tituliert, kein Zinsanspruch.
cjdenver
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#13

13.08.2009, 17:41

Hi Pepples,
Der Pfüb selber setzt keine Zinsen fest, sondern ist nur eine Aufstellung der bisher entstanden Forderungen.
Okay, das war die Info nach der ich gesucht hab - danke nochmal für alles!

Gruß,

Chris
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