Zinsen von PfÜB bei ZV ansetzen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
cjdenver
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1118
Registriert: 13.08.2009, 16:02
Wohnort: Hamburg

#1

13.08.2009, 16:07

Hallo newsgroup,

habe hier einen Antrag auf ZV von einem Privatgläubiger erhalten, der unter anderem auch "weitere laufende Zinsen" von einem fehlgegangenen PfÜB von 2003 ansetzen will. Urteil und KFB haben sonst keine titulierten Zinsen, also wären das die einzigen zu vollstreckenden Zinsen. Wie kann ich diese Zinsen denn einordnen und können die überhaupt mit vollstreckt werden?

Danke und viele Grüße,

Chris
Benutzeravatar
Silvia
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 268
Registriert: 10.05.2007, 10:45

#2

13.08.2009, 16:34

Hallo,

das musst Du etwas näher erläutern !

Schildere die Sache etwas genauer ! Was meinst Du mit Privatgläubiger ?
Welche Zinsen genau und aus welchem Betrag ?

Liebe Grüße
Silvia
cjdenver
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1118
Registriert: 13.08.2009, 16:02
Wohnort: Hamburg

#3

13.08.2009, 16:47

Hi Silvia,

danke für deine Nachricht. Also, wir haben eine titulierte Forderung (Urteil + KFB aus 2003) von einem privat geführten Prozess zur ZV erhalten. Weder Urteil noch KFB enthalten Zinsen (wurde wohl nicht beantragt). Zusätzlich wurde in 2003 ein PfÜB erlassen, auf dem neben den Forderungen aus Urteil und KFB auch die Zinsen festgesetzt wurden - mit dem Formular-Standardsatz "Hinzu kommen die weiteren Zinsen". Der PfÜB lief seinerzeit fehl, da der Arbeitgeber des Schuldners in Liq. ging.

Nun frage ich mich, ob seit Datum des PfÜB in 2003 die weiteren Zinsen - also die Verzugszinsen - auf den im PfÜB festgesetzten Betrag weitergelaufen sind. Denn dann wären diese Zinsen jetzt im Rahmen der ZV mit zu vollstrecken, anderenfalls wäre nur die Forderung aus Urteil, KFB sowie die Kosten des PfÜB etc. zu vollstrecken...

Danke nochmals und viele Grüße,

Chris
Benutzeravatar
Silvia
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 268
Registriert: 10.05.2007, 10:45

#4

13.08.2009, 16:54

mir ist weiterhin unklar:

Was bedeutet "Formular-Standardsatz "Hinzu kommen die weiteren Zinsen"?
Dieser Satz steht doch normalerweise unter jedem ZV-Auftrag.

Wo genau im Pfüb steht das mit den Zinsen (welcher Zinssatz, welcher Zinsbetrag)?

Welche Beträge enthält denn der Pfüb genau ? Forderung aus Titel, aus KFB, was sonst noch für Beträge ?

Silvia
Zuletzt geändert von Silvia am 13.08.2009, 17:03, insgesamt 2-mal geändert.
Benutzeravatar
Z-Trenc
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 63
Registriert: 30.12.2008, 14:13
Wohnort: Jena

#5

13.08.2009, 16:57

ich muss mich gerade sehr wundern.. ich kenne keine KfB`s, die keine zinsen aussprechen :roll:

wenn im urteil und auch im KfB keine Verzinsung drinsteht, gibts die nach meinem Wissenstand auch nicht.

Höchstens vielleicht für die Kosten der ZV?!
JonesJess
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1058
Registriert: 08.06.2007, 17:22
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#6

13.08.2009, 16:58

verstehe es auch nicht so ganz... normalerweise steht doch da: Zinsen ab Zustellung und die laufen und laufen und laufen - also alles mit vollstrecken.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
cjdenver
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1118
Registriert: 13.08.2009, 16:02
Wohnort: Hamburg

#7

13.08.2009, 17:12

Hi zusammen,

auweia, ich hab scheinbar einen besonders interessanten Fall vorgelegt bekommen ;)

Also, weder im Urteil noch im KFB wurden Zinsen tituliert. Die wurden wie gesagt wahrscheinlich vom Kläger nicht mit beantragt und daher auch nicht mit festgesetzt.

Der Formular-Standardsatz "Hinzu kommen die weiteren Zinsen" steht auf dem PfÜB-Formular. Da dort auch die Beträge aus Urteil und KFB aufgeführt sind, laufen ja quasi seit Festsetzung des PfÜB doch Zinsen mit.

Nun frage ich mich, ob ich die Zinsen, die seit dem PfÜB angefallen sind, bei der ZV mit ansetzen kann, oder ob sie durch den fehlgegangenen PfÜB auch entfallen sind. Wenn diese Zinsen nur für den PfÜB gelten, dann gibts überhaupt keine Zinsen mit zu vollstrecken... aber wenn sie als normale Verzugszinsen weiterlaufen, dann müsste ich sie mit vollstrecken...

Hmm... mal sehen ;)

Aber schonmal vielen Dank für eure Hilfe!!

Viele Grüße,

Chris
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
Jupp03/11

#8

13.08.2009, 17:18

Du kannst keine Zinsen berechnen. Das, was in dem PFÜB-Formular steht, ist Quatsch, Baustein wahrscheinlich.
Zinsen für die Geb. und Auslagen des PFÜB könntest du nur berechnen, wenn du über diese Vollstreckungskosten einen verzinslichen Kostenbeschluss hättest, den wirst du aber nicht haben.
Benutzeravatar
Silvia
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 268
Registriert: 10.05.2007, 10:45

#9

13.08.2009, 17:24

Hallo,

wenn damals im Pfüb noch keine Zinsen gefordert wurden (Zinssatz sowie Zinsbetrag müssten dann dort bereits angegeben worden sein), dann gibt es

k e i n e Zinsen !!!!

Liebe Grüße
Silvia
cjdenver
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1118
Registriert: 13.08.2009, 16:02
Wohnort: Hamburg

#10

13.08.2009, 17:30

Hallo Jupp,

okay, das kommt dem ganzen schon viel näher - nur eines: die Zinsen sind nicht die Zinsen für die Geb.+Auslagen des PfÜB, sondern die aus der Hauptforderung. Der PfÜB liest sich ja wie folgt:

"PfÜB

in der Zwangsvollstreckungssache XX gegen YY.

Aufgrund der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils des Amtsgerichts X vom XX.XX.2003 und des KFB vom XX.XX.2003 kann der Gläubiger vom Schuldner beanspruchen:

xxx € Hauptforderung
xxx € festgesetzte Kosten
xxx € Kosten früherer Vollstreckungsmaßnamen

Gesamt: YYY €. Hinzu kommen die weiteren Zinsen.

Wegen dieser Ansprüche und Kosten für diesen Beschluss und der Zustellungskosten werden die Forderungen des Schuldners an XXX gepfändet."


Und auf diese weiteren Zinsen kommts mir an - das sind schließlich Zinsen die vom Gericht im Rahmen des PfÜB festgesetzt wurden...

Viele Grüße,

Chris
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
Antworten