Hallo,
habe da mal eine kleine Frage. Ich soll beim Schuldner die pfändbaren Beträge ausrechnen. Neben seinem Lohn erhält er auch eine Schweißzulage und vermögenswirksame Leistungen.
Die Schweißzulage dürfte voll pfändbar sein.
Bei den vermögenswirksamen Leistungen steht, dass diese nicht pfändbar sind. Aber was bedeutet dass jetzt konkret? Bezieht sich dass nur auf den vom AG gezahlten Betrag oder auf den Gesamtbetrag, der an die Versicherung/Bank gezahlt wird.
Konkret werden dem Schuldner vom AG 26,90 € VL-Leistungen gezahlt. An die Versicherung werden dann 39,90 € überwiesen.
Welchen Betrag ziehe ich jetzt vom Netto ab?
Wäre toll, wenn ich eine kurze Hilfestellung kriegen könnte. Danke!
Beste Grüße
Ted
Vermögenswirksame Leistungen - Pfändbarer Betrag
- NickyS
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Gepfändet wurde doch offensichtlich das Arbeitseinkommen. Dann kann auch nur der seitens des Arbeitsgebers übernommene Betrag von EUR 26,90 im Rahmen der Lohnpfändung abgezogen werden.
Hinsichtlich der vollen Pfändbarkeit der Schweißzulage bin ich mir aber sicher. Schau mal in § 850 a III 3 ZPO (... Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen).
Hinsichtlich der vollen Pfändbarkeit der Schweißzulage bin ich mir aber sicher. Schau mal in § 850 a III 3 ZPO (... Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen).