Insolvenzanmeldung und nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Lolli
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 06.08.2009, 16:11

#1

12.08.2009, 13:57

Liebe Alle,

gerade frisch angemeldet und schon die erste (doofe) Frage:

Die Gegenseite ist in die Regelinsolvenz gegangen, einen entsprechenden Beschluss des InsoGerichts habe ich ausgedruckt. Der vorläufige Inso-Verwalter ist auch schon benannt.

Aber wie geht das ganze jetzt für uns als Gläubigervertreter weiter?? Werden wir von Verwalter angeschrieben, dass wir unsere Forderung anmelden sollen oder müssen wir uns da selber drum kümmern - wenn ja wie erfahre ich dann den Zeitraum, in dem man seine Forderung anmelden kann.

Viele Grüße lolli
BabyBen

#2

12.08.2009, 14:12

Am Besten iIhr teilt dem vorläufigen Insolvenzverwalter mit, dass Eure Mandantin eine Forderung gegenüber dem Schuldner besitzt. Im Moment könnt ihr zwar bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur abwarten und gar nichts tun. Aber wenn der vorläufige Insolvenzverwalter von Euch weiß (besser melden, die Buchhaltungsunterlagen der Schuldner sind manchmal arg unvollständig), wird er Euch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Eröffnungsbeschluss automatisch zusenden. Da stehen dann alle Termine drin. Ansonsten immer mal im Internet schauen, ob eröffnet wurde.
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#3

12.08.2009, 14:16

Die Frist zur Anmeldung der Forderung müsste schon in Deinem Beschluss stehen. Du kannst die Forderung formlos anmelden oder Dir vom Insolvenzverwalter das entsprechende Formular zusenden lassen (da reicht meistens ein kurzer Anruf). Zur Anmeldung müsst Ihr die entsprechenden Unterlagen (Rechnungen, Urteile etc.) beifügen, mit denen Ihr die Höhe der Forderung und der entsprechenden Zinsen belegen könnt.

Nachtrag: Dass es sich um den vorläufigen Insolvenzverwalter handelt, habe ich überlesen. Teilt ihm kurz mit, dass Forderungen bestehen. Sobald der Insolvenzverwalter benannt wurde, gibt es einen neuen Beschluss, in dem die Fristen und Termine stehen.
Zuletzt geändert von Lämmchen am 12.08.2009, 14:18, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Benutzeravatar
Lunashine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 441
Registriert: 02.04.2009, 10:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte/geprüfte Insolvenzassistentin (In§Fo)
Wohnort: Bielefeld :)

#4

12.08.2009, 14:17

Wie BabyBen aber bereits geschrieben hat, ist dies erst nach Eröffnung des InsV möglich!!
Lolli
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 06.08.2009, 16:11

#5

14.08.2009, 16:17

Ich danke Euch für die schnelle Hilfe und wünsche allen einen schönen Feierabend.
Antworten