Nutzungsentschädigung (Miete) Forderungsanmeldung Insolvenz

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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einfachblossich
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#1

10.08.2009, 14:09

Mein Problem ist Folgendes:

Wir vertreten einen Vermieter von Gewerbeflächen. Ein Gewerbemieter wurde fristlos gekündigt wegen ausstehender Mietzahlungen. Wenige Wochen nach Kündigung und Übergabe erfolgte durch den ehemaligen Mieter die Insolvenzanmeldung. In der Forderungsanmeldung habe ich die ausstehende Miete angemeldet. Soweit so klar.

Es war aber ein Zeitmietvertrag und eigentlich steht ja für die Zeit, bis ein neuer Mieter gefunden wurde - längstens bis Ende der vereinbarten Mietzeit, dem Vermieter Schadenersatz in Form von Nutzungsausfall in Höhe der Miete zu. Da natürlich noch nicht abzusehen ist, wann unsere Mandantin einen neuen Mieter findet (gesucht wird natürlich schon fleißig), habe ich erstmal die restliche Mietzeit geltend gemacht. Nun wurde die gesamte Forderung abgelehnt (auch wegen anderen Sachen). Und nun?

Mein Gedankengang war, dass wohl eh nicht gleich Zahlungen erfolgen werden und wir dann halt Meldung machen, wenn ein neuer Mieter da ist und die Forderungen von da bis zum Ende des Zeitmietvertrags wieder aus der angemeldeten Forderung rausgenommen werden. Muss ich jetzt jeden Monat aufs neue den Nutzungsausfall für den jeweiligen Monat anmelden? Oder gibts das in der Insolvenz gar nicht und unsere Mandantin hat einfach mal Pech gehabt?

Insolvenz ist so bissel mein Hassthema :roll: Aber vielleicht hat ja jemand von euch da bissel mehr Ahnung.
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susi1982
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#2

10.08.2009, 14:13

m.E. kannst du doch eh nur die Forderungen geltend machen, die zum Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses fällig waren.
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einfachblossich
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#3

10.08.2009, 14:18

wie gesagt, mit Insolvenz hab ichs nicht so (durchschnittlich 2 Forderungsanmeldungen pro Jahr, die ich immer bis zum Schluss vor mir herschiebe).
Wie kommt man denn aber nun an die Nutzungsentschädigung? Oder muss die jetzt unter "denkste" verbucht werden?
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Eve80
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#4

10.08.2009, 14:28

Nee, nee, du kannst auch jetzt schon Forderungen anmelden, die noch nicht fällig sind, die gelten als fällig, § 41 InsO.

Also alles in 1 Anmeldung reinpacken, für den Ausfall anmelden und, wenn kein neuer Mieter vorher gefunden wurde, dem Verwalter so mitteilen, damit die Forderung ohne Einschränkung für den Ausfall festgestellt wird
susi1982
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#5

10.08.2009, 14:37

@ Eve80: DANKE! habe ich wieder was gelernt. :thx
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#6

10.08.2009, 14:50

Danke Eve80, also geht das schonmal grundsätzlich.
In der Anmeldung hatte ich es ja mit drin. Die Forderung wurde aber insgesamt abgelehnt. Der Zeitmietvertrag läuft noch bis Ende 2010. Für die 1 1/2 Jahre hatte ich also erstmal prophylaktisch Nutzungsausfall mit reingenommen. Kann ich das also nochmal schriftlich mit denen diskutieren, dass das doch dazugehört? Oder ist der Zeitraum irgendwie zu lang oder sowas?
Ich geh mal nicht davon aus, dass das Objekt noch so lange leersteht, aber erstmal rein vorsorglich halt.
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#7

10.08.2009, 15:03

Hm... Den Mietvertrag hast du aber schon in Kopie hingeschickt? Dann würd ich einfach mal nachfragen (telefonisch), woran es liegt, daß die Forderung bestritten ist. Evtl. fehlen noch Unterlagen oder der Verwalter macht ein Zurückbehaltungsrecht wg. möglicher Anfechtung geltend.
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#8

10.08.2009, 15:14

Mietvertrag hatte ich mitgeschickt.
Hmmm, dann werd ich dort wohl doch nochmal anrufen müssen. Hatte bisher niemand erreicht und dachte mir, am Ende isses irgendwas simples, was nur ich Doof mal wieder nicht weiß, und dann hätte ich umsonst nen halben Tag am Telefon gehangen ...

Dankeschön jedenfalls für die schnelle Hilfe
:thx
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#9

10.08.2009, 15:23

Nix zu danken ;-)
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