Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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bianca82
- Daueraktenbearbeiter(in)
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#1
10.08.2009, 09:29
Hallo,
ich soll gerade eine Sicherungshypothek im Grundbuch eintragen lassen. Eigentlich kein Problem. Allerdings vertreten wir zwei Gläubiger und es handelt sich ebenfalls um zwei Schuldner, denen das Grundstück zu 1/2 gehört.
Also bzgl. der SN muss ich das auch zu je 1/2 eintragen lassen. Richtig?
Muss ich bzgl. unserer Mandanten, Gläubigern, auch etwas beachten?
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Ernie
#2
12.08.2009, 13:33
Wenn der Titel auf Gesamtgläubiger lautet, ist nichts weiter zu beachten, außer, dass Du nicht vergessen solltest, die Geburtsdaten der Mandanten anzugeben.