Zahlungsaufforderung aufgrund Urteil - Gebühr ansetzen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Mariii
Forenfachkraft
Beiträge: 153
Registriert: 22.07.2008, 18:51
Wohnort: Schweinfurt

#1

06.08.2009, 18:54

Hallo, ich soll die Gegenseite auffordern, den Urteilsbetrag zu zahlen und gleichzeitig die Zwangsvollstreckung androhen.
Kann ich nun gleich die 0,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 mit reinnehmen?

Hat jmd vlt auch ein Mustertext für mich???

Danke :)
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12230
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

06.08.2009, 19:26

Wenn die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung vorliegen, kannst du eine ZV-Androhung mit Gebühren machen.

Einfache Aufforderung mit kurzer Zahlungsfrist reicht dann aus.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
M.A.D
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 30
Registriert: 30.07.2009, 11:36
Wohnort: Rüthnick

#4

06.08.2009, 19:33

Hallo Mariii,

für eine Zwangsvollstreckungsandrohung bekommst Du die 0,3 Verfahrensgebühr. Allerdings musst Du diese - falls die Androhung nicht reicht und Du dann in die Vollstreckung gehen musst - auf die Verfahrensgebühr für die folgende Vollstreckungshandlung (ZV-Auftrag, Pfüb oder was auch immer) anrechnen.

Da ich sehe, dass Du AnNoText benutzt:
Im ZV-Programm gibt es die ZV-Androhung (Maßnahmen -> ZV-Androhung). Also lege am Besten ein Forderungskonto an und mach die Androhung über das Programm. Dann rechnet es auch gleich die Gebühren entsprechend und wenn Du aus dem gleichen Forderungskonto später die ZV weiter betreiben musst, erfolgt auch die Anrechnung automatisch.
Benutzeravatar
mandymiri
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 41
Registriert: 05.06.2008, 11:48
Wohnort: Berlin

#5

07.08.2009, 15:58

Hallo zusammen,

ein Schreiben, wie Marii es angefragt hatte, haben wir gerade von der Gegenseite erhalten.
Wir werden zur Zahlung des Vergleichsbetrages aufgefordert und gleichzeitig wird die 0,3 VG nach 3309 abgerechnet.
Ehrlich gesagt, finde ich es ein bisschen heftig, dass uns dieses wirklich exakt 14 Tage nach Ablauf der Widerrufsfrist (Widerrufsvergleich) per Fax zugegangen ist. Wir legen Zahlungsfristen zwar auch auf 14 Tage fest, warten aber noch ein paar Tage ab, bevor wir anmahnen. Vor allem bei Unternehmen kann es durch den Postlauf ja allein schon zu Verzögerungen kommen, die nicht böswillig sind.

Versendet ihr kostengekoppelte Zahlungsaufforderungen auch so kurzfristig? Das würde mich mal interessieren.

Viele Grüße, Mandy
[b][color=#800040][fade]Es stimmt, dass Arbeit noch keinen umgebracht hat - aber warum ein Risiko eingehen?[/fade][/color][/b]
gkutes

#6

07.08.2009, 16:06

Vor allem bei Unternehmen kann es durch den Postlauf ja allein schon zu Verzögerungen kommen, die nicht böswillig sind.
Ihr hattet 14 tage zeit zum zahlen. Pech gehabt.
Ich kann die Zahlungsaufforderungen leider nicht so schnell verschicken wie ich will, weil ich immer noch warten muss bis die Mandanten mal auf ihr Konto geschaut haben, ob das Geld vielleicht dort ist.
Benutzeravatar
mandymiri
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 41
Registriert: 05.06.2008, 11:48
Wohnort: Berlin

#7

07.08.2009, 16:17

Ein Berufsoptimist wie ich unterstellt leicht eine Kollegialität auch in anderen Büros oder Rechtsabteilungen... naja. Bin nicht so der Fan der Ellenbogengesellschaft, auch wenn man damit vermutlich mehr verdient.
[b][color=#800040][fade]Es stimmt, dass Arbeit noch keinen umgebracht hat - aber warum ein Risiko eingehen?[/fade][/color][/b]
gkutes

#8

07.08.2009, 16:32

kollegialität? Fristen sind Fristen. Wenn ihr die nicht einhalten könnt, dann müsst IHR auf die Gegenseite zugehen. So mache ich das.
Benutzeravatar
mandymiri
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 41
Registriert: 05.06.2008, 11:48
Wohnort: Berlin

#9

07.08.2009, 16:38

Wir halten Fristen auch gern ein, keine Frage. Aber wenn man schon am 13. Tag lauert, um so ein Schreiben abschicken zu können, dann hat man anscheinend nichts wirklich Brisantes auf dem Schreibtisch.
Wie auch immer. Schönes Wochenende.
[b][color=#800040][fade]Es stimmt, dass Arbeit noch keinen umgebracht hat - aber warum ein Risiko eingehen?[/fade][/color][/b]
JonesJess
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1058
Registriert: 08.06.2007, 17:22
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#10

07.08.2009, 16:46

@mandymiri: Ich denke das hat nichts mit Brisantes auf dem Schreibtisch liegen zu tun. Die Gegenseite hat sich die Zahlungsfrist notiert und sobald ein KFB ins Haus flattert hat man 14 Tage Zeit zu zahlen. Das heißt, am 14. Tag hat das Geld auf dem Konto des Gegners zu sein. Und wenn man es eben nicht schafft, kann man ganz leicht ein Fax fertig machen und der Gegenseite mitteilen, dass man das Geld angewiesen hat, es nicht rechtzeitig drauf sein wird und man bittet von ZV Maßnahmen Abstand zu nehmen.

Und ich habe bisher noch keinen Fall erlebt, wo die Gegenseite dann trotzdem die ZV eingeleitet hat o.ä. Alles nur eine Frage der Kommunikation! :wink:
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
Antworten