"Tolle" DS-Erklärung der Bank

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
nici77
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 455
Registriert: 29.07.2008, 09:50
Beruf: ReFa im Mutterschutz
Software: Andere

#1

03.08.2009, 09:57

Guten Morgen, (ich hoffe ihr hattet einen besseren als ich)

ich muss mich hier grad mal auslassen, so etwas ist mir auch noch nicht untergekommen.

Hab hier ne DS-Erklärung von einer Bank bekommen, in welcher stand, dass bezüglich des Schuldners keine Geschäftsverbindung festgestellt werden konnte. Ich hab aber nen Briefkopf, auf dem der Schuldner sein Kto. angegeben hat, eben bei dieser Bank. Bei der Bank wurde mir auch telefonisch mitgeteilt, dass der Schuldner dort ein Konto unterhält, ich das aber noch einmal schriftlich machen mitteilen muss. Heut bekomm ich ein Schreiben der Bank, in welchem drinsteht, dass "mangels eindeutiger Bestimmbarkeit des Schuldners der PfüB unwirksam und nicht geeignet ist, ein Pfändungspfandrecht zu begründen. Der Schuldner muss bei Zustellung des PFÜB eindeutig bestimmbar sein. Wir stellen anheim einen neuen PFÜB zu erwirken." und einen Hinweis auf ein BGH Urteil.
Was soll denn das, der Schuldner wurde genauso bestimmt, wie im VB beantragt (nicht mal einen Schreibfehler hab ich drin) :twisted: . :twisted:
Liebe Grüße nici77
Goldlöckchen

#2

03.08.2009, 10:11

Guten Morgen,

hat Dein Schuldner einen sehr häufigen Namen?

Mir ist es auch schön öfters passiert, dass ich eine DS-Erklärung mit solchem Inhalt erhalten habe. Seitdem gebe ich entweder das Geb.-Datum, eine mir bekannte Kto-Nr., Privat- und Geschäftsanschrift des Schuldners etc. an. Die Banken machen es sich nämlich generell ziemlich einfach und haben auf Pfändungen keine Lust.

Ich würde dort nochmal anrufen und fragen, was das soll.

LG Rapunzel
Benutzeravatar
nici77
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 455
Registriert: 29.07.2008, 09:50
Beruf: ReFa im Mutterschutz
Software: Andere

#3

03.08.2009, 10:22

Nein hat er eigentlich nicht. Und Geb.Datum hab ich keins. ABer ich hab dann extra die Kto-Nummer noch mal angegeben. Da bekam man früher dann immer wenigstens noch ne richtige DS-Erklärung, aber heutzutage wohl auch nicht mehr.

Tja, das mit dem anrufen hab ich schon versucht, bei der ersten DS-Erklärung. Da hab ichs drei Tage lang versucht und es kam immer nur die Warteschleife. Da hab ich dann bei der hiesigen Bank angerufen, die mir den Tip gab, dass Schuldner dort ist aber ich es noch schriftlich bei der DS eingeben muss und die sitzt in Berlin :roll:
Liebe Grüße nici77
-dus-
Forenfachkraft
Beiträge: 136
Registriert: 24.07.2007, 19:52
Beruf: Bürovorsteher
Software: RA-Micro
Wohnort: Düsseldorf

#4

03.08.2009, 11:11

Das scheint bei dieser Bank groß in Mode zu sein. So eine Erklärung habe ich auch erhalten, nachdem ich um Überprüfung der DS-Auskunft gebeten hatte.

Nur hatte hier der Schuldner bei der Bank zwei Vornamen, tritt aber im geschäftlichen Verkehr nur mit einem Vornamen auf.
Antworten