Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Unsere Mandantin hat gegen ihren Ehemann eine einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt ab 01.04.2009 über € 600,00 monatlich. Über diesen Betrag gibt es eine Lohnpfändung und der Arbeitgeber zahlt auch seit Mai jeden Monat.
Jetzt wurde die Hauptsache entschieden, wo nach der Unterhalt nur noch € 598,00 beträgt ab April. Ferner wurden Unterhaltsrückstände ausgeurteilt.
Meine Frage: muss ich den ersten Pfüb (der aus der AO) für erledigt erklären und eine neue Gehaltspfändung machen ? Dadurch verliere ich ja evtl. den Rang. Oder kann ich dem Arbeitgeber einfach eine aktualisierte Forderungsaufstellung übersenden und weiterhin aus der AO pfänden ?
Die Rückstände muss ich sowie mit einer neuen Pfändung geltend machen.
Herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Pfüb aus einstweiliger AO und Hauptsache
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