Pfüb aus einstweiliger AO und Hauptsache

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Wassernixe
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 30.07.2009, 13:18
Wohnort: Ingolstadt

#1

30.07.2009, 13:28

Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Unsere Mandantin hat gegen ihren Ehemann eine einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt ab 01.04.2009 über € 600,00 monatlich. Über diesen Betrag gibt es eine Lohnpfändung und der Arbeitgeber zahlt auch seit Mai jeden Monat.
Jetzt wurde die Hauptsache entschieden, wo nach der Unterhalt nur noch € 598,00 beträgt ab April. Ferner wurden Unterhaltsrückstände ausgeurteilt.
Meine Frage: muss ich den ersten Pfüb (der aus der AO) für erledigt erklären und eine neue Gehaltspfändung machen ? Dadurch verliere ich ja evtl. den Rang. Oder kann ich dem Arbeitgeber einfach eine aktualisierte Forderungsaufstellung übersenden und weiterhin aus der AO pfänden ?
Die Rückstände muss ich sowie mit einer neuen Pfändung geltend machen.

Herzlichen Dank für Eure Hilfe.
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