Gebühren für Räumungsauftrag "Berliner Modell"

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
FreddyB

#31

27.07.2009, 14:55

Hallo Leute,

ich bins mal wieder. Bin immer noch/schon wieder bei meinr Räumung. Hatte zuerst den PfÜb gemacht, wie es mir die Rechtspflegerin geraten hat. Drittschuldnererklärung kommt aufs vorl. Zahlungsverbot. Konto besteht nicht mehr. Pfüb beim GVZ zurückgepfiffen. Soweit ist alles ganz ok.

Hatte dann Räum- und ZV-Auftrag i.V.m. EV-Abgabe nach Berliner Modell beauftragt. Heute morgen kommt vom Mdt. die Mitteilung, dass der Schuldner ausgezogen ist. Adresse ist bekannt. Was darf ich jetzt alles abrechnen?

0,3-VG Nr. 3309 für PfÜb und vorl. Zahlungsverbot
PuT
MwSt

und

0,3-VG aus HF+12XKaltmiete
PuT
MsSt.

Gibt es eine besondere Regelung, weil der GVZ den Antrag nicht ausführen konnte/Vorzeitige Beendigung?

Danke
GV Alt
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#32

27.07.2009, 23:29

@Fritschi: Gratulation an Mandant, daß der Schuldner vorher ausgezogen ist !

Die RA-Gebühren sind mit Auftragserteilung entstanden.
FreddyB

#33

28.07.2009, 13:28

Danke GV-Alt, auf Dich kann man sich eben verlassen.


Sag mal, Du würdest doch jetzt auch nicht weiter machen oder? Beim Schuldner ist nichts zu holen, EV war letztes Jahr, hat Vorpfändungen auf dem Lohn weg. Unterhalt usw. Meine Idee war, dass ich ihn außergerichtlich zur Zahlung von ganz geringen Raten auffordere, dass wenigstens die laufenden Zinsen gedeckt sind.
GV Alt
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#34

28.07.2009, 18:40

Fritschi hat geschrieben:Sag mal, Du würdest doch jetzt auch nicht weiter machen oder?
:zustimm
Und wer schon so tief in der Sch.... sitzt zahlt auch kleinste Raten nicht mehr.
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