Hallo Zusammen,
hier taucht schon wieder eine knifflige Frage auf:
Ich habe in einer Sache von 3 unterschiedlichen Drittschuldnern in meinem Pfüb die Einkommen zusammenrechnen lassen. Die Pfändung ist auch glatt durchgegangen. Theoretisch müßte ich jetzt, da ich über die Pfändungsfreigrenze komme, Geld von zumindest einem der Drittschuldner bekommen.
Leider liegen Vorpfändungen von anderen Gläubigern vor. Allerdings glaube ich nicht, daß irgendjemand der vor mir im Rang stehenden Gläubiger eine Zusammenrechnung beantragt hat, d.h. es wird niemand über die Pfändungsfreigrenze kommen (ich aber wohl!!)
Meine Frage: Kriege ich trotzdem Geld, oder bin ich jetzt der Dumme und gehe leer aus, obwohl ich rein rechnerisch Geld kriegen müßte?? Ich stehe ja nicht an erster Rangstelle.
Weiß das jemand???
Viele Grüße
Flora
Zusammenrechnung Einkommen im Pfüb; aber: Vorpfändungen
Wenn Du der einzige Gläubigervertreter bist, der die Zusammenrechnung beantragt hat, dann bekommst Du selbstverständlich auch den pfändbaren Betrag ausgezahlt.
Aber von welchem der drei Dr.-Schuldner?Ernie hat geschrieben:Wenn Du der einzige Gläubigervertreter bist, der die Zusammenrechnung beantragt hat, dann bekommst Du selbstverständlich auch den pfändbaren Betrag ausgezahlt.
Müßte nicht zumindest im PfüB bestimmt werden, daß der sich (nach der Zusammenrechnung) ergebende pfändbare Betrag vom Dr.-Schuldner X zu entnehmen ist?
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@ Ernie
Viele Grüße
Flora
Weißt Du zufällig, in welchem Gesetz das steht? Ich habe nämlich bis jetzt noch kein Geld gesehen und würde die Drittschuldner gerne zur Zahlung auffordern. Da macht es bestimmt mehr Sinn, wenn ich das mit 'nem Paragraphen belegen kann.Wenn Du der einzige Gläubigervertreter bist, der die Zusammenrechnung beantragt hat, dann bekommst Du selbstverständlich auch den pfändbaren Betrag ausgezahlt.
Viele Grüße
Flora