InsoVerfahren - RPfl oder Richter zuständig?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Zauberdrops
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#1

14.07.2009, 13:29

Hallo,

mein Chef hat wieder mal alles durcheinander geworfen, glaube ich. Er ist der Meinung, dass der RPfl für das komplette Regelinsolvenzverfahren zuständig ist, und hat mich gebeten, einen Termin mit selbigem zur Insolvenzanmeldung abzusprechen. Da ich mir in der letzten Zeit einmal zu oft blöde Kommentare anhören musste wegen meinem "juristischen Halbwissen", hab ich einfach nichts gesagt und den Auftrag ausgeführt.

Die SB beim Gericht konnte sich nur mit Mühe das Lachen verkneifen und hat mir ausdrücklich erklärt, dass der Richter zuständig sei und zumindest "ihr" Richter ganz sicher nicht für irgendwen zu sprechen ist. Mann, war mir das peeeeeeeeeeeiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiinlich!
:oops: :ichmussweg

Mein Chef meinte daraufhin nur sarkastisch, dass dann unser InsG wohl anders strukturiert sei als alle anderen Gerichte in Deutschland. Ich hätte ihn erwürgen mögen. :motz

Ich bin jedenfalls der Meinung, dass der Richter zuständig ist - zumindest bis zum Eröffnungsbeschluss, danach weiß ich nicht genau. Aber unter euch sind doch auch Rechtspfleger und Insolvenzspezies- könnt ihr mir bitte sagen, wie es nun richtig ist?
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Glögle
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#2

14.07.2009, 13:50

Du hast recht. Genau so ist es. Der Richter ist zuständig im Insolvenzeröffnungsverfahren bis zur Entscheidung über Eröffnung, danach der Rechtspfleger.

Dies steht auch so in § 18 I 1, § 3, Ziff. 2 e RPflG.
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#3

14.07.2009, 14:05

Danke, Glögle!
:daumen
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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BabyBen

#4

14.07.2009, 14:41

Richter ist zuständig; zwar nicht ganz lege artis, aber an vielen Gerichten kann der Antrag auf der Rechtsantragsstelle gestellt werden.
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