Pfändung von Sozialleistungen / Rente möglich ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Urlaubi
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#1

06.07.2009, 20:18

Hallo,

also irgendwie habe ich das immer noch nicht kapiert. Laut Vermögensverzeichnis bezieht der Schuldner Sozialleistungen ca. 350 € (es wurde nicht angegeben, was für Leistungen genau)..komme ich nun irgendwie an sein Geld ran oder ist es absolut unpfändbar? Es kann doch nicht sein, dass Menschen, die ihr Leben lang Sozialleistungen beziehen, nie für ihre Schulden aufkommen müssen. Unter welchen Voraussetzungen kann man denn Sozialleistungen pfänden? Der Schuldner hat noch zusätzlich angegeben, dass er Rente bezieht..aber nicht dabei erwähnt, wieviel. Wie sieht es denn damit aus, könnte ich einen PfüB zu seiner Rentenstelle raushaun, da er ja noch die anderen Sozialabgaben erhält oder wird das Amt die schon mit angerechnet haben?
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strange
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#2

06.07.2009, 21:29

wenn das Vermögensverzeichnis an der Stelle des Einkommens ungenau war... würde ich nachbessern lassen... Rentenhöhe angeben lassen o.ä.
Sozialleistungen und Renten sind nicht automatisch unpfändbar... nur liegen sie halt meistens unter der Pfändungsgrenze...
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Thomas Manegold
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Urlaubi
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#3

07.07.2009, 07:23

ok, dann werde ich das mal nachbessern lassen..aber wie kann ich denn die Pfändungsgrenze bei Sozialleistungen feststellen, weil die Tabelle gilt noch für "normales" Einkommen. Und von seinem normalen Einkommen muss der Schuldner ja auch noch Miete etc. abziehen, aber das übernimmt ja das Amt. Und wenn er noch 350,00 € bekommt, dann ist das doch der Betrag den er noch zum Leben hat. und das 350,00 € unter der Grenze liegen, ist klar..hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt, was mein Problem ist
Amanda
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#4

07.07.2009, 16:48

Sofern du keine Unterhaltsforderungen vollstreckst (sondern nur "normale" Forderungen) gelten auch bei der Pfändung von Sozialleistungen die Pfändungsfreigrenzen nach § 850 c ZPO. Selbst wenn dein Schuldner neben ALGII noch Rente oder anderes Einkommen bezieht (Zusammenrechnung nach § 850 e ZPO kann bei Pfändung beantragt werden), wird sein Einkommen sicherlich unter der Pfändungsfreigrenze liegen, da weiteres Einkommen (Rente, Nebeneinkommen usw.) auf das ALGII angerechnet wird, also sein ALGII vermindert.
Ernie

#5

07.07.2009, 18:24

Stützt sich vielleicht Dein Titel auf unerlaubte Handlung? Dann kannst Du zumindest EUR 20,- bis 30,- auch vom enormen Hartz-IV-Einkommen wegpfänden und zwar völlig losgelöst von der Tabelle!
Dannni
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#6

11.08.2009, 16:30

Hallo!

Habe gerade so einen Fall mit Titel aus unerlaubter Handlung. Wollte das ALG II pfänden und das Amtsgericht hat die Pfändungsfreigrenze auf Euro 720,00 heruntergesetzt. Das nutzt mir aber erstmal nichts, da der Schuldner weniger ALG II bekommt.

Habt ihr vllt eine Entscheidung, wo das mit den 20 - 30 Euro drin steht?
Bin der Meinung ich hatte hier mal eine Entscheidung vom BGH wo das drin stand, aber ich find es einfach nciht mehr.
Ernie

#7

12.08.2009, 07:25

Landgericht Siegen, Beschluss vom 28.10.2008, Gesch.-Nr.: 4 T 214/08 (JurBüro 2009, 210).
Dannni
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#8

12.08.2009, 08:59

Super, danke!

Kann ich das schon mal mit anführen und hoffen, dass es klappt. Kann nur leider nicht selbst nachlesen, da ich es im Internet nicht finde.
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