Gericht ist nicht zuständig für Pfüb Verweisung
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Dir ist aber schon klar, dass du hier keine Namen von Schuldnern und Mandanten und so nennen darfst. Das verstößt nämlich gegen die Verschwiegenheitspflicht. Wenn das in Argentienien also echt der Schuldner sein soll dann würde ich an deiner Stelle mal ganz schnell deinen Beitrag bearbeiten.
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- Foren-Praktikant(in)
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Ich habe den Schuldner ganz schnell rausgenommen.
Ich habe auch mit dem Chef Rücksprache gehalten zum einen dazu warum erst der Pfüb im letzten Jahr erlassen wurde, in diesem Jahr gibt es eine Bestandung wegen der Zuständigkeit und dem Wohnsitz der DS, dann stellt sich noch die Frage ob man in das Vermögen einer Botschaft pfänden kann?
Dann habe ich noch Fragen zur EMA: Es sind 15 DS, der überwiegende Teil kommt aus B und einer aus F. Ermitteln Einwohnermeldeämter auch bezirksübergreifend die Adresse?
Nach den Drittschuldnererklärungen und Zustellungsnachweisen muss ich am Montag gucken
Ich habe auch mit dem Chef Rücksprache gehalten zum einen dazu warum erst der Pfüb im letzten Jahr erlassen wurde, in diesem Jahr gibt es eine Bestandung wegen der Zuständigkeit und dem Wohnsitz der DS, dann stellt sich noch die Frage ob man in das Vermögen einer Botschaft pfänden kann?
Dann habe ich noch Fragen zur EMA: Es sind 15 DS, der überwiegende Teil kommt aus B und einer aus F. Ermitteln Einwohnermeldeämter auch bezirksübergreifend die Adresse?
Nach den Drittschuldnererklärungen und Zustellungsnachweisen muss ich am Montag gucken