Stopp eines PfüB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
pepe
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#11

02.07.2009, 10:52

Jupp03 hat geschrieben:Bzgl. der Vorpfändung ist das Gericht nicht zuständig, sondern nur der GV.

In vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf den am ... beantragten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Wir bitten nach Erlass des Beschlusses um Übersendung aller Ausfertigungen, da wir selbst zustellen werden. Den Antrag auf Zustellung über die GV-Verteilerstelle nehmen wir hiermit zurück.
Danke und :oops: wie mache ich das dann mit der Rücknahme der Vorpfändung?
Jupp03/11

#12

02.07.2009, 10:55

Beim AG anrufen und nachfragen, welcher GV zuständig ist, obwohl ich davon ausgehe, dass in der Zwischenzeit Zustellung erfolgt ist, da dieses ja in aller Regel zügig von den GV bearbeitet wird.
pepe
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#13

02.07.2009, 10:58

Sorry, wegen der vielen blöden Anfängernachfragen, aber


zuständig ist doch dann der GV beim Drittschuldner, oder?

wenn der noch nicht zugestellt hat, ok.

Was mache ich aber, wenn der die Vorpfändung schon zugestellt hat?
Jupp03/11

#14

02.07.2009, 11:03

Dieses wird unterschiedlich gehandhabt, unser AG macht es genau anders rum wie ein AG in unserer Ecke, also beim Wachtmeister nachfragen, der muss das beantworten können

Die 2. Frage ist zu beantworten, wenn die erste eine Erledigung gefunden hat.
pepe
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#15

02.07.2009, 11:06

Jupp03 hat geschrieben:Dieses wird unterschiedlich gehandhabt, unser AG macht es genau anders rum wie ein AG in unserer Ecke, also beim Wachtmeister nachfragen, der muss das beantworten können

Die 2. Frage ist zu beantworten, wenn die erste eine Erledigung gefunden hat.
Sorry, aber das hebe ich jetzt icht verstanden. :oops:

Vollsteckungsgericht ist Köln, Drittschuldner sitzt in Dortmund.

Da müsste doch der GV in Dortmund zuständig sein, oder?
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lady_lydili
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#16

02.07.2009, 11:23

wie jupp schon sagte, muss das nicht sein. bei uns ist es zb praxis, dass vzvs nur per pzu und nicht persönlich zugestellt werden. da wird einfach irgendein gv, von dem man weiß, dass er schnell ist von uns beauftragt. wo habt ihr denn das vzv hingeschickt?
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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kuki0402
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#17

02.07.2009, 18:41

dass es keinen anderen Gläubiger gibt, darauf kann man sich nie verlassen, ich würd den pfüb auch durchlaufen lassen und die Pfäündung dann rangwahrend ruhend stellen.

lg

kuki
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Phönix
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#18

03.07.2009, 19:40

Ich stimme Kuki0402 voll zu...

Woher wisst Ihr, daß nicht plötzlich ein anderer Gläubiger aus der Versenkung auftaucht....

Sofern der Schuldner arbeitet:
Ihr könntet zur Absicherung auch den Schuldner eine Lohnabtretung unterschreiben lassen. Allerdings darf der Arbeitgeber dies nicht von vornerein im Arbeitsvertrag ausgeschlossen haben....
VG Phönix

[color=#0000FF][font=Comic Sans MS]Ein Mensch, der nicht neugierig ist, ist praktisch schon tot....
(G. Sand)
Das heißt dann wohl, dass Frauen lebendiger sind ;-)

Da es für die Gesundheit föderlich ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein.
(Voltaire)[/font][/color]
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