Hallo,
ein Kfb wurde nicht innerhalb der 2 Wochen gezahlt. Danach haben wir die Gegenseite unter Androhung der ZV aufgefordert, den Kfb zu zahlen sowie die Kosten für die Androhung der ZV. Danach wurde dann der Kfb gezahlt, nicht aber unsere Gebühren.
Kann ich die Kosten festsetzen lassen?
Androhung Zwangsvollstreckung Kostenfestsetzung möglich?
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 96
- Registriert: 08.01.2009, 13:51
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Theoretisch schon. Wobei die Frage ist, ob es sich rentiert, wegen ein paar Cent nochmal nen Titel zu erwirken. Wie hoch sind denn eure Gebühren?
Ich würde die Gegenseite einfach nochmal auffordern, zu zahlen.
Ich würde die Gegenseite einfach nochmal auffordern, zu zahlen.
Die Gegenseite muss doch Eure Kosten tragen - wenn Ihr den titel noch habt, dann könnt Ihr doch aus dem vollstrecken - also quasi nur noch die Kosten der ZV-Androhung per GVZ eintreiben lassen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Es geht um 68,00 € und ums Prinzip. Die Gegenseite wurde schon 3 mal aufgefordert. Die zahlen einfach nicht.
Wir haben den Titel noch. Ich glaub nicht, dass der GVZ Kosten eintreibt, ohne einen Titel darüber zu haben.
Deswegen möchte ich die Kosten festsetzen lassen. Ich bin mir nur nicht sicher ob das möglich ist oder ob ich dafür einen MB machen müsste.
Wir haben den Titel noch. Ich glaub nicht, dass der GVZ Kosten eintreibt, ohne einen Titel darüber zu haben.
Deswegen möchte ich die Kosten festsetzen lassen. Ich bin mir nur nicht sicher ob das möglich ist oder ob ich dafür einen MB machen müsste.
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 96
- Registriert: 08.01.2009, 13:51
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Das geht. Nur muss das, soweit ich mich erinnern kann, vom Vollstreckungsgericht tituliert werden.
MB ist meines Erachtens nicht notwendig, da die ZVKosten mit dem Rechtsstreit zusammenhängen und deshalb auch dort tituliert werden können.
MB ist meines Erachtens nicht notwendig, da die ZVKosten mit dem Rechtsstreit zusammenhängen und deshalb auch dort tituliert werden können.
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3584
- Registriert: 30.01.2008, 09:20
- Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
Wie wurde denn die Zahlung der Gegenseite vorgenommen, haben diese einfach den Betrag bezahlt oder direkt mit Hinweis auf den KFB ?
Sonst würde ich mal sagen könntest Du ein Forderungskonto machen, zuerst auf die Gebühren und Kosten verrechnen und den Rest vollstrecken, dann würden aber keine weiteren Vollstreckungskosten anfallen, da die Gebühr des Aufforderungsschreibns ja im ZV-Auftrag angerechnet wird.
Sonst würde ich mal sagen könntest Du ein Forderungskonto machen, zuerst auf die Gebühren und Kosten verrechnen und den Rest vollstrecken, dann würden aber keine weiteren Vollstreckungskosten anfallen, da die Gebühr des Aufforderungsschreibns ja im ZV-Auftrag angerechnet wird.