Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
-
Nili
- Forenfachkraft
- Beiträge: 114
- Registriert: 23.10.2007, 14:35
#1
01.07.2009, 11:14
Hallo Ihr,
also ich habe hier eine Unterhaltssache da habe ich ein Anerkenntnisurteil und einen Kostenfestsetzungsbeschluss. Beides vollstreckbare Ausfertigungen. Habe versucht den Unterhalt beim S zu pfänden. Jetzt schreibt mir die gute Frau vom Gericht das ich aus den vorgelegten Titeln nicht vollstrecken kann weil beide Vollstreckungsklauseln der Gläubigervertreterin (was ja wir sind) erteilt wurden
Muss ich das Verstehen. Ich habe keine Ahnung warum das nicht geht. Ist meine erste Unterhaltsvollstreckung und die geht gleich schief. Vielleicht kann mir das ja einer erklären.
Vielen Dank
-
cappie
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 270
- Registriert: 25.09.2006, 11:07
- Beruf: ReNo Gehilfin
- Software: Phantasy (DATEV)
#2
01.07.2009, 11:23
wie genau lauten denn die Vollstreckungsklauseln?
-
Nili
- Forenfachkraft
- Beiträge: 114
- Registriert: 23.10.2007, 14:35
#3
01.07.2009, 11:35
Vorstehende mit der Urschrift übereinstimmende Ausfertigung wird Kläger-PV zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt. Eine Ausfertigung it dem Gegner am ..... zugestellt worden.
-
Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3584
- Registriert: 30.01.2008, 09:20
- Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
#4
01.07.2009, 11:54
das versteh ich nun auch nicht, kannst Du mal genau schreiben, was vom Gericht kam, also den Wortlaut ?
-
cappie
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 270
- Registriert: 25.09.2006, 11:07
- Beruf: ReNo Gehilfin
- Software: Phantasy (DATEV)
#5
01.07.2009, 11:56
Sind die Kosten nach 126 festgesetzt? Dann wird die vollstreckbare Ausf. euch erteilt. Auf dem Anerkenntnisurteil müsste die Klausel anders lauten.
-
Nili
- Forenfachkraft
- Beiträge: 114
- Registriert: 23.10.2007, 14:35
#6
01.07.2009, 12:12
Ja in dem Kfb wurde nach 126 festgesetzt. Müsste ich das da extra vollstrecken. Das sagte die Dame mir.
Und der Wortlaut von dem Schreiben war:
"Nach Prüfung des Antrages wurde festgestellt, dass die G aus den vorgelegten Titeln nicht vollstrecken kann. Beide Vollstreckungsklauseln der Titel wurden der Gläubigervertreterin erteilt."
Also mein Chef hat das auch noch nicht erlebt. Die kann damit auch nix anfangen.