Einstellung der ZV aus VU

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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butterflybabe
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#11

30.06.2009, 11:12

Grundsätzlich kann die ZV aus einem VU nur gegen Sicherheitsleistung des Beklagten (!!!) eingestellt werden. Wohl eine unglückliche Bezeichnung des Gerichts.

§ 708 Nr. 2 besagt indess, dass aus einem VU ohne Leistung einer Sicherheit durch den Kläger vollstreckt werden darf, also im Umkehrschluss kann nur (sofern nicht derart dringende Gründe des Beklagten entgegen sprechen) die ZV abgewandt werden, wenn der Beklagte Sicherheit leistet.

Ist euer Mdt also Beklagter, dann würde ich mal nachhacken, ob er Sicherheit leisten kann.
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romex
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#12

30.06.2009, 11:15

Liebe butterflybabe: Da ein VU ergangen ist, ist wohl davon auszugehen, dass der Mandant von kütes der Beklagte ist... :wink: :mrgreen:
Liebe Grüße,
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butterflybabe
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#13

30.06.2009, 11:16

Liebe butterflybabe: Da ein VU ergangen ist, ist wohl davon auszugehen, dass der Mandant von kütes der Beklagte ist...
Naja, u. U. gibt es ja auch ein VU gegen den Kläger ...
gkutes

#14

30.06.2009, 11:21

ist schon ein "normaler" VU. sonst hätt ich das näher bezeichnet bzw. die Frage wär gar nicht erst aufgekommen.

die Frage ist, MUSS ich überhaupt was machen? der Beschluss ist doch gut für uns =)
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butterflybabe
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#15

30.06.2009, 11:27

die Frage ist, MUSS ich überhaupt was machen? der Beschluss ist doch gut für uns =)
Ich finde jetzt leider nichts passendes im Thomas/Putzo, aber sofern ich aus dem VU vollstrecken möchte, würde ich zuerst eine Berichtigung beantragen. Vermutlich wegen offensichtlicher Unrichtigkeit (Schreibfehler, Diktatfehler, etc.). Sollte ich keine ZV beabsichtigen, würde ich jetzt nichts unternehmen. Soviel dazu, wenn ich Kläger wäre.

Als Beklagter würde ich jetzt auch nichts unternehmen, sondern abwarten. Denn ich kann ja die Pfändung wieder aufheben, wenn Sicherheit geleistet wird. Möchte ich die ZV nicht zulassen, müsste ich so und so Sicherheit leisten und komme nicht herum.

Aber wie gesagt, dass ich jetzt mein "Gefühl" und keine sichere Auskunft ...
gkutes

#16

30.06.2009, 11:40

DANKE, master, romex, butterfly!!!

ich würde jetzt auch erst mal die füße still halten. Mal gucken, was Cheffin noch rausfindet
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romex
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#17

30.06.2009, 11:40

Ich würde um Klarstellung bitten! Vielleicht reicht da ja auch schon ein Anruf.
Liebe Grüße,
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gkutes

#18

30.06.2009, 11:53

chefin beantragt jetzt, dass "beklagte Partei" durch "Klägerin" ersetzt wird.
Die kann auch nie etwas ungeklärt lassen. Wie das mexchen :)

Also Danke nochmal. Nachdem ich den Beschluss 10 mal gelesen hatte, musste ich einfach fragen, ob ich doof bin oder der Richter :)
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romex
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#19

30.06.2009, 11:59

Wie das mexchen
hihi
ob ich doof bin oder der Richter
Du ein bisschen und der Richter auch - oder die Tante, die das geschrieben hat... hihi!!!
Liebe Grüße,
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jojo
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#20

30.06.2009, 12:00

Na, ich denke, bei Gericht wars auch heiß: M.E. ist das Ding offensichtlich falsch: Entweder vom Richter falsch verfügt oder falsch geschrieben.

Aber es ist schön zu sehen, wie so ein Quatsch doch für Verwirrung sorgen kann... :lolaway
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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