außergerichtliche Schuldenbereinigung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Heike19
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 423
Registriert: 16.07.2007, 14:47

#1

25.06.2009, 10:40

Hallo zusammen,

hab mal zur Erstellung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes eine Frage. Habe bis jetzt nur einen Nullplan erstellen müssen und jetzt ist aber bei der Mandantschaft ein pfändbarer Betrag da.

Die Aufteilung des pfändbaren Betrages ist ja nicht das Problem. Jetzt teilt mir die Mandantschaft mit, dass sie im letzten Monat eine Lebensversicherung von über 200,00 €, welche von ihrem Arbeitgeber abgeschlossen wurde und welche sie jetzt gekündigt hat, ausgezahlt bekommen hat. Der Auszahlungsbetrag steht natürlich mit auf dem Lohnzettel.

Kann mir jemand sagen, wie ich diesen Auszahlungsbetrag verteilen muss und wie er in den Schuldenbereinigungsplan mit reingerechnet wird?
Heike19
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 423
Registriert: 16.07.2007, 14:47

#2

25.06.2009, 14:15

:wirr

Keiner eine Ahnung?

Muss ich den Betrag überhaupt mit reinrechnen?
LG Heike19
Benutzeravatar
Supersekretärin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 304
Registriert: 28.11.2007, 14:23

#3

25.06.2009, 14:18

Ja musste mit rein rechnen. Und dann als ... jaaaaaaa ... Sondereinnahme ganz normal prozentual verteilen. Als hätte der ne Erbschaft gemacht oder im Lotto gewonnen oder. Einfach verteilen würd i sagen..
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#4

25.06.2009, 14:18

Kann mir jemand sagen, wie ich diesen Auszahlungsbetrag verteilen muss
Leider sind meine Kenntnisse in der Insolvenz sehr begrenzt. Aber grundsätzlich ist es doch so, dass der pfändbare Betrag mit reinfließt. Du müsstest also prüfen, ob der Betrag der Pfändung unterliegt.

Dann darf doch ein Gläubiger nicht besser gestellt werden, als ein anderer. Dass würde also heißen, dass die Lebensversicherung exta auf alle Gläubiger aufzuteilen ist ...
Benutzeravatar
Supersekretärin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 304
Registriert: 28.11.2007, 14:23

#5

25.06.2009, 14:23

Du müsstest also prüfen, ob der Betrag der Pfändung unterliegt.
Jap, unterliegt er auf jeden Fall! Also die 200 Eur nehmen und je nach Forderung halt an alle Gläubiger anteilig verteilen..
Heike19
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 423
Registriert: 16.07.2007, 14:47

#6

25.06.2009, 14:42

Vielen Dank für Euere Antworten.
Jap, unterliegt er auf jeden Fall! Also die 200 Eur nehmen und je nach Forderung halt an alle Gläubiger anteilig verteilen..
Also muss ich zum pfändbaren Betrag die 200,00 € dazu rechnen und diese dann quotenmäßig mit verteilen.

Habe ich das jetzt richtig verstanden. :?:
LG Heike19
Antworten