Unser Mandant überreicht mir einen Vergleich, woraus ich vollstrecken soll.
Das Problem ist, dass die Beklagten zu 1) und 2) wie folgt benannt werden:
1) Huhu Müller, gesetzl. vertr. d. d. Kindesmutter Frau XY
2) Haha Schulze, gesetzlich vertr. d. d. Kindesmutter Frau AB und den Kindevater CD.
In der mündlichen Verhandlung, wo der Vergleich abgeschlossen wurde waren anwesend für den Beklagten zu 1) die Mutter Frau XY und für den Beklagten zu 2) der Vater CD.
Vergleich lautet wie folgt:
Die Beklagten verpflichten sich jeweils 300,00 € zu zahlen.
Die Forderung des Beklagten zu 1) ist bereits bezahlt.
Beklagte zu 2) zahlt nicht.
Beide Eltern des Beklagten zu 2) haben mittlerweile die e. V. abgegeben. Der Vater arbeitet jedoch bei der Stadtverwaltung und dort könnte was pfändbar sein.
Kann ich einen Pfändungs- und Überweisungbeschluss an die Stadtverwaltung machen?
Als Schuldnerbezeichnung würde ich jetzt angeben
Herr CD, als gesetzlicher Vertreter des Kindes Haha Schulze. Ist so was möglich?
Bin für jeden Tip dankbar.
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)