Schuldner ist ein Kind?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Dieni
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#1

24.06.2009, 21:36

Hab ein Vollstreckungsproblem! Hoffe auf eure Hilfe.

Unser Mandant überreicht mir einen Vergleich, woraus ich vollstrecken soll.

Das Problem ist, dass die Beklagten zu 1) und 2) wie folgt benannt werden:

1) Huhu Müller, gesetzl. vertr. d. d. Kindesmutter Frau XY
2) Haha Schulze, gesetzlich vertr. d. d. Kindesmutter Frau AB und den Kindevater CD.

In der mündlichen Verhandlung, wo der Vergleich abgeschlossen wurde waren anwesend für den Beklagten zu 1) die Mutter Frau XY und für den Beklagten zu 2) der Vater CD.

Vergleich lautet wie folgt:
Die Beklagten verpflichten sich jeweils 300,00 € zu zahlen.

Die Forderung des Beklagten zu 1) ist bereits bezahlt.

Beklagte zu 2) zahlt nicht.

Beide Eltern des Beklagten zu 2) haben mittlerweile die e. V. abgegeben. Der Vater arbeitet jedoch bei der Stadtverwaltung und dort könnte was pfändbar sein.

Kann ich einen Pfändungs- und Überweisungbeschluss an die Stadtverwaltung machen?

Als Schuldnerbezeichnung würde ich jetzt angeben
Herr CD, als gesetzlicher Vertreter des Kindes Haha Schulze. Ist so was möglich?

Bin für jeden Tip dankbar. :D
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Dieni
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#3

24.06.2009, 21:48

Ich habs befürchtet. Schade.

Hat vielleicht jemand noch ne andere Idee, wie man da an Geld kommen könnte?

Danke für eure Hilfe:
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cat4
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#4

24.06.2009, 22:01

Weiß auch nicht so recht :oops:

Haben die Eltern von 2) die ev für sich oder für das Kind abgegeben? Wenn nur für sich, könnte doch ZV gegen Kind beantragt werden, wobei auch da die Eltern als ges. Vertreter benannt werden müssten. Ggf. kann dann aber beantragt werden, dass die Eltern in Vertretung für das Kind die eV abgeben und hier ist dann vielleicht noch was zu holen (Sparbuch des Kindes oder so - würde mir aber leid tun :cry: ) ...

LG
GV Alt
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#5

24.06.2009, 23:17

cat4 hat geschrieben: ....., dass die Eltern in Vertretung für das Kind die eV abgeben und hier ist dann vielleicht noch was zu holen.
Kommt u.U. auch darauf an, wie alt das Kind ist. Man könnte den Eltern ins Gewissen reden und darauf hinweisen, daß EV + Schufa-Eintrag für die Zukunft des Kinders schädlich sei (z.B. Probleme beim künftigen Lehrvertrag o.ä.). - Habe schon Eltern erlebt, die dann deshalb gezahlt haben.
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