Pfändung sinnvoll oder sinnlos?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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hannah81
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#1

24.06.2009, 15:17

unsere forderung beträgt mittlerweile ca. 580 €.

schuldner hat ev abgegeben und gibt folgendes im vermögensverzeichnis an:

verheiratet (ehefrau bezieht kein eigenes einkommen)
arbeitseinkommen 1659 € netto (wird auf konto der frau überwiesen)
rentenanwartschaften
bausparvertrag 40€ monatlich, aktueller stand 200€
vorpfändungen: über 2.800€, 147€ abzug vom einkommen (restschuld: ca.2650€)


die 147€ sind der pfändbare betrag seines arbeitseinkommens.

wie is das jetzt? kann bzw. soll ich trotz vorpfändung nen pfüb machen? ich wollte jetzt das arbeitseinkommen und den bausparvertrag pfänden.

was meint ihr, kommt dabei was rum? oder soll ichs lassen?! kanns irgendwie gar nicht einschätzen, wie die chancen stehn. hab so selten pfändungssachen...
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LuzZi
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#2

24.06.2009, 15:22

Ob da Vorpfändungen sind oder nicht ist ja im Grunde genommen uninteressant. Ich würde an deine Stelle so schnell wie möglich den Pfüb rausjagen. Ich würde davon ausgehen, dass in so einem Fall noch mehr Gläubiger auf der Matte stehen demnächst und immerhin sicherst du dir mit dem Pfüb dann erstmal einen (guten) Rang.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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hannah81
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#3

24.06.2009, 15:59

dann hau ich das dingens mal raus :D dank dir :)
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Silke81
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#4

24.06.2009, 16:19

Ich würde davon ausgehen, dass in so einem Fall noch mehr Gläubiger auf der Matte stehen demnächst und immerhin sicherst du dir mit dem Pfüb dann erstmal einen (guten) Rang.
:zustimm aber die Pfändung bei dem Bausparvertrag würde ich evtl. lassen. Bei 200 Euro Guthaben und so wenig Einzahlungen lohnt sich das nicht wirklich. Ich würde evtl. doch ne Pfändung bei der Bank machen, evtl. hat der Schuldner ja doch noch nen Sparbuch oder Geschäftsanteile, die gepfändet werden könnten.

Oder wie wäre es mit Pfändungen beim Finanzamt wegen Steuerrückerstattung. Das würde ich mir u. U. für Anfang nächstes Jahr mal so im Hinterkopf behalten und sofort am 2.1. ne Pfändung für die Erstattungsansprüche aus 2009 raushauen.

Lg Silke
Phönix
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#5

25.06.2009, 07:33

ich stimme Silke81 zu...Bausparer lohnt sich nicht wirklich. Bank wird dir jedoch wahrscheinlich auch nichts bringen außer weiteren Kosten. Wahrscheinlich hat er wegen der ganzen Pfändungen keine Konten, Sparbücher usw.. Wenn das Geld auf das Konto der Frau geht, könntest Du höchstens sie als Drittschulderin nehmen und den Auszahlungsanspruch pfänden. Ist aber schwierig bei Eheleuten...

Ich würde in einem Pfüb Gehalt und Rentenanwartschaften pfänden und dann die Akte auf Wiedervorlage legen für den Termin der Neuabgabe der eV. Gegebenenfalls mal in 1-2 Jahren beim Arbeitgeber nach dem aktuellen Stand der Vorpfändungen nachfragen. Vielleicht verdient die Ehefrau auch dann mal wieder was und fällt als Unterhaltsberechtige weg.

Wenn ich den Schuldbetrag so sehe, muß ich echt schmunzeln.... Das sind bei uns Peanuts, die unsere Schuldner in monatlichen Raten á 25,00 zurückzahlen. Unsere Forderungen sind hier immer viel viel höher....
VG Phönix

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Das heißt dann wohl, dass Frauen lebendiger sind ;-)

Da es für die Gesundheit föderlich ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein.
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hannah81
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#6

25.06.2009, 13:27

ich weiß, dass es peanuts sind *g* wir haben hier auch selten zwangsvollstreckungssachen und wenn, dann halt über solche kleinen beträge, wo's sich schon fast nicht rentiert, überhaupt irgendwas zu machen...

hab den pfüb jetzt rausgeschickt. mal die drittschuldnererklärungen abwarten...
Phönix
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#7

25.06.2009, 14:51

Mit den Peanuts - das war nicht böse gemeint :P

Für mich persönlich, ist das eine Menge Geld... Aber wenn man täglich hohe Forderungen um sich hat (meine größte Forderung beträgt ca. 3,5 Mio. Euro), dann muß man doch schon mal grinsen. Bei so einem Betrag würde ich mich wahrscheinlich freuen, weil ich dann mal einen Schuldner hätte, der alles zurückzahlen kann....
VG Phönix

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katrin2380
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#8

25.06.2009, 15:20

nix neues, dennoch will ich nix falsch machen, d. h. den schuldner auf gar keinen fall durch eine falsche zv-maßnahme vorwarnen. Zur Sache:

Ehemann ist mein Schuldner. Laut Vermögensverzeichnis aus 8/2008 hat der nix, "alles gehört meiner Frau, ich werde von meiner Frau unterhalten, kein eignes Konto..." blablabla.

Seine Frau ist Inh. eines gutgehenden Reisebüros, laut Vermögensverz. verdient sie 2000 €.

Ich laufe jeden Tag mehrmals an diesem Reisebüro vorbei und sehe, dass mein Schuldner dort arbeitet. Er verkauft Reisen und berät genauso Kunden wie seine Frau.

Was tun??? Wie komm ich an unsere Forderung?

Danke sehr! Gruß Katrin
Ernie

#9

25.06.2009, 17:56

Kennt der Schuldner Dich persönlich? Wenn nicht, dann geh doch mal ganz gezielt dort hinein und lass Dich schön beraten und vorallem (ganz wichtig) beweg den Schuldner dazu, Dir seine (!) Firmenvisitenkarte zu überreichen, damit Du ihn dann persönlich anrufen kannst....

Wenn Du die Unterlagen hast, veranlasst Du eine wiederholte Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, da er jetzt nachweislich einer Berufstätigkeit nachgeht...
Phönix
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#10

26.06.2009, 08:13

Guten Morgen,

ich denke, daß Du nicht viel Erfolg haben wirst. Sollte er in der neuen EV angeben, daß er nicht arbeitet, kannst Du höchstens Anzeige wegen falscher Angaben stellen.

Wird Dich persönlich wahrscheinlich nicht weiterbringen, da er wahrscheinlich "kostenlos" für seine Frau mitarbeitet und das Gegenteil kannst Du nicht beweisen. Wenn die Frau nicht Mitschulderin ist, siehst Du alt aus. Du kannst ihm zwar Ärger machen, aber bekommst Deine Forderung nicht beigetrieben.

Sinnvoller ist:

Pfüb in Rentenanwartschaften und Anfang nächsten Jahres Pfändung der Steuerrückerstattung beim Finanzamt. Sollten die beiden gemeinsam veranlagt werden (was ja sinnvoll wäre, wenn er kein Einkommen hat - dann bekommt sie mehr), bekommst Du eine evtl. Steuerrückerstattung komplett. Hier wird nicht unterschieden zwischen seinem und ihrem Anteil....
VG Phönix

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