Insolvenz trotz Verurteilung wegen Betruges?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#1

24.06.2009, 10:59

Habe mal eine Frage an die Insolvenzexperten:

Kann jemand, der früher selbständig war, jetzt im Angestelltenverhältnis beschäftigt ist, wegen verschiedener Betrugsdelikte rechtskräftig verurteilt wurde, trotzdem Insolvenzantrag stellen?

Wäre für Antworten dankbar.
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Kathy
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#2

24.06.2009, 11:02

Ich dat sagen ja, aber frach mich bitte keiner nach §§.

Als alter Fernsehjunkie kann ich nur sagen, dass der Zwegat doch neulich mal so nen Fall hatte, wo die Frau wegen Betrug im Knast saß und Inso beantragt hat.
MfG Kathy

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BabyBen

#3

24.06.2009, 11:04

Das Rechtsschutzbedürfnis könnte vielleicht fehlen, wenn ausschließlich Forderungen aus den Betrügereien bestehen. Dann gilt nämlich § 302 InsO und das ganze Insolvenzverfahren ist "für die Katz".
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schneewittchen1984
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#4

24.06.2009, 11:07

Kathy hat geschrieben:Als alter Fernsehjunkie kann ich nur sagen, dass der Zwegat doch neulich mal so nen Fall hatte, wo die Frau wegen Betrug im Knast saß und Inso beantragt hat.
Da muss ich dir widersprechen, nicht SIE hat Inso beantragt, sondern ihr Mann, dessen Namen sie u.a. auch gefälscht hat. Er hatte aber selbst keinen Betrug begangen bzw. die Verfahren gegen ihn wurden eingestellt. Und ich meine mich auch zu erinnern, dass Zwegi gesagt hat, dass sie in ihrem Fall Inso nicht beantragen könnte.
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Kathy
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#5

24.06.2009, 11:08

A ja des schon, aber für gewöhnlich bestehen ja nicht alle Forderungen aus Betrügereien.

Wir hatten a immer mal wieder a paar Forderungen aus unerlaubter Handlung oder so dazwischen, aber ausschließlich ist glaub ich eher die Ausnahme.
MfG Kathy

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Kathy
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#6

24.06.2009, 11:09

ich bin also nicht der einzige Junkie :mrgreen: Hab dacht sie hat auch noch beantragt. Da soll mal einer behaupten, Fernseh macht nicht dumm. Wird so ein ausschließlich Betrugsfall gewesen sein.
MfG Kathy

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#7

24.06.2009, 11:18

:oops: :oops: Ich hab nie bestritten, Trash-TV zu schauen.
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butterflybabe
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#8

24.06.2009, 11:21

Ich bin auch der Meinung, dass das geht.

Die Forderungen aus unerlaubter Handlung "überleben" ja das Insolvenzverfahren, und sind nicht durch die Wohlverhaltensperiode erschlossen.
Jupp03/11

#9

24.06.2009, 11:49

Ich hole vielleicht noch einmal aus:

Die Verbindlichkeiten sind angewachsen aus der selbständigen Tätigkeit. Es geht um eine Gesamtforderung von ca. 50.000,00 €.
Verschiedene Gläubiger haben die Betroffene angezeigt, Waren bestellt, bezogen und nicht bezahlt, Vermögensversicherung war zum Zeitpunkt der Bestellung schon abgegeben.
Wenn ich mir dann § 174 Abs. 2 und § 302 InsO ansehe, wird das Verfahren wohl kaum einen Sinn haben.
Können Forderungen der Krankenkassen auch ggf. unter § 174 Abs. 2 InsO fallen?
BabyBen

#10

24.06.2009, 11:52

Die Arbeitnehmerbeiträge fallen wegen § 164 a StGB garantiert unter § 302 InsO.
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