Gebühren für Teilnahme am Räumungstermin

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jo-Kath
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#1

24.06.2009, 10:35

Einen wunderschönen guten Morgen,

wir sind hier am rätseln, ob es für die Teilnahme am Räumungstermin auch eine Gebühr gibt. 3310 regelt ja ausdrücklich nur die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder zur Abnahme der eV. Gibts da noch eine andere Gebühr die wir nur jetzt nicht finden? Oder hat jemand ne Idee was man abrechnen kann?

LG aus Mülheim
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Smilie
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#2

24.06.2009, 10:43

Gibts da noch eine andere Gebühr die wir nur jetzt nicht finden?
die ganz normale TG nach 3104 glaub ich...

Die bekommt man jedenfalls, wenn man im Rahmen der ZV tätig wird und z.B. mit dem Schuldner :tel oder nen Termin hat um die sache zu klären.
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#3

24.06.2009, 10:50

ne 3104 bekommst du nicht in der zv! da bekommst du eine 3310. also auch m. M. für die räumung....
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#4

24.06.2009, 10:52

es handelt sich ja um einen gerichtlichen termin, gv ist zuständig (<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 3310, rn. 6
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#5

24.06.2009, 10:53

da bekommst du eine 3310.
die bekommst du nur für einen gerichtlichen Termin oder einen Termin zur Abgabe der e.V.

=> bei einem :tel mit dem Schuldner liegen diese Voraussetzungen aber nicht vor! => also in einem solchen Fall auch keine TG nach 3310.

Was mir aber einfällt: Das Verfahren mit dem GVZ steht ja einem gerichtlichen Verfahren gleich (jedenfalls für die Kostenfestsetzung) - also könnte man ja hier einen gerichtlichen Termin sehen - und ne 0,3er TG abrechnen...
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#6

24.06.2009, 10:58

siehe # 4 ...
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#7

24.06.2009, 11:20

ja - hab ich danach auch gelesen :-)
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