vorläufiges Zahlungsverbot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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angel30
Forenfachkraft
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#21

24.06.2009, 09:13

Hallo ihr,

ich brauche ganz kurz und dringend eure Hilfe. Ich muss ein Vorläufiges Zahlungsverbot an Drittschuldner Arbeitgeber machen und danach Pfüb, ich mache das hier leider nicht mehr so oft und bin etwas unsicher. Also 1. Frage, ich schicke das vorläufige Zahlungsverbot an den GV der für den Drittschuldner zuständig ist, der stellt dann an Drittsch zu und leitet weiter an GV für den Schuldner zwecks Zustelllung, richtig?

Dann, habenwir wohl keine Anschrift vom Schuldner, kann ich das Vorläufige und den Pfüb auch über die Arbeitgeberanschrift zustellen lassen an den Schuldner? Das ganze ist natürlich eilig und bis ich die Anschrift vom Schuldner raus habe ...

Bitte bitte ich wäre euch für eure Hilfe sehr dankbar.

Gruß Angel
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