GV-Kosten bei Inso

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
ich
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 293
Registriert: 21.10.2008, 12:12
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

23.06.2009, 11:49

Vll. kann mir hier ein Gerichtsvollzieher weiter helfen - folgender Fall:

Ich soll einen ZV-EV-Antrag stellen (Forderung beträgt: 467,41 €). Es kann allerdings sein, dass über das Vermögen des Schuldners bereits das Inso-Verfahren läuft (Schuldner heißt bei uns Matthias bei Inso-Gericht Mathias, Geb.Datum stimmt um wenige Tage nicht überein). Mandant möchte trotzdem ZV-EV. Gleichzeitg mag er wissen, was an GV-Kosten ca. anfällt, wenn GV sagt, dass Inso-Verfahren läuft.

Weiß das jemand von euch?

Danke gleich schon einmal!!!
Benutzeravatar
romex
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1375
Registriert: 06.09.2007, 08:50
Wohnort: Berlin

#2

23.06.2009, 11:52

Typisch Mandant!!! Wäre genau so, als wenn er mich fragen würde, was das und das im Supermarkt kostet... Bin ich Hellseher?? Wir sagen unseren Mandanten immer, dass wir das nicht wissen, da wir keine GVZ sind und geben ihm eine grobe Schätzung der GVZ-Kosten (z.B. bei Rücknahme des ZV-Auftrages oder bei Zustellungen...)
Liebe Grüße,
Bild romex
ich
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 293
Registriert: 21.10.2008, 12:12
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

23.06.2009, 12:04

und was würdest du hier schätzen? ich dacht so an 50 €?
Sylvia1964
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 360
Registriert: 25.06.2006, 19:58
Beruf: ReNo
Software: Phantasy (DATEV)

#4

23.06.2009, 12:15

Du hast hier eine Unsicherheit im Namen und im Geburtsdatum.
Bist Du sicher, dass der Schuldner ein und dieselbe Person ist.?
Wenn Du den GV beauftragst und der Schuldner sich darauf beruft, nicht der Schuldner in deinem Auftrag zu sein, weil Namen und Geburtsdatum abweichen, dann hast Du außer Kosten auch nichts erreicht, weil der GV die ZV einstellt.

Vor ZV/EV Auftrag empfehle ich hier ggf. die Rücksprache mit dem zuständigen GV. Sollte das ein "Pappenheimer" sein, wird er ihn kennen. Über eine laufende Insolvenz kannst Du Dich auch beim Gericht erkundigen.
Eine Anruf bei z.B. Creditreform (kostet den Mandanten 8,- Euro plus Ust) und kann Dir ebenfalls Infos zur Insolvenz bringen.
Da Du den Titel ja bereits hast kannst Du auch erstmal anfragen, ob der Schuldner bereits die EV abgegeben hat und mit Vorlage des Titels das Vermögensverzeichnis anfordern.
Das sind preisgünstige Alternativmöglichkeiten zum Gerichtsvollzieherauftrag. Dass der GV im Idealfall die Forderung beitreibt, ist hier wohl fragwürdig.

S.
ich
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 293
Registriert: 21.10.2008, 12:12
Beruf: RA-Fachangestellte

#5

23.06.2009, 12:30

Sylvia1964 hat geschrieben:Du hast hier eine Unsicherheit im Namen und im Geburtsdatum.
Bist Du sicher, dass der Schuldner ein und dieselbe Person ist.?
Wenn Du den GV beauftragst und der Schuldner sich darauf beruft, nicht der Schuldner in deinem Auftrag zu sein, weil Namen und Geburtsdatum abweichen, dann hast Du außer Kosten auch nichts erreicht, weil der GV die ZV einstellt.

Vor ZV/EV Auftrag empfehle ich hier ggf. die Rücksprache mit dem zuständigen GV. Sollte das ein "Pappenheimer" sein, wird er ihn kennen. Über eine laufende Insolvenz kannst Du Dich auch beim Gericht erkundigen.
Eine Anruf bei z.B. Creditreform (kostet den Mandanten 8,- Euro plus Ust) und kann Dir ebenfalls Infos zur Insolvenz bringen.
Da Du den Titel ja bereits hast kannst Du auch erstmal anfragen, ob der Schuldner bereits die EV abgegeben hat und mit Vorlage des Titels das Vermögensverzeichnis anfordern.
Das sind preisgünstige Alternativmöglichkeiten zum Gerichtsvollzieherauftrag. Dass der GV im Idealfall die Forderung beitreibt, ist hier wohl fragwürdig.

S.
Das ist wirklich sehr nett, aber ich habe bereits geprüft ob die EV bereits abgegeben wurde und das Inso-Verfahren läuft.

Ebenfalls hab ich den Schuldner auf die Kosten hier hingewiesen.

Ich will nur wissen, was der GV in meinem Fall ca. verlangt.
Sylvia1964
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 360
Registriert: 25.06.2006, 19:58
Beruf: ReNo
Software: Phantasy (DATEV)

#6

23.06.2009, 12:52

Komische Entscheidung des Mandanten.
Aber wenn es sein Wunsch ist.

Mit den vermuteten 50,00 € Gerichtsvollzieherkosten kommst Du sicher hin. Möglicherweise mag es weniger sein. Zur Sicherheit kannst Du das als "Haus-Nummer" aber benennen.

Weise den Mandanten zur Sicherheit darauf hin, dass Du Kosten, die nach einer Eröffnung des Inso-Verfahrens entstanden sind, nicht zur Forderungstabelle anmelden kannst.

S.
ich
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 293
Registriert: 21.10.2008, 12:12
Beruf: RA-Fachangestellte

#7

23.06.2009, 13:53

alles klar danke

PS: Sollte bei meinem Schuldner das Inso-Verfahren laufen, kann ich gar nichts mehr machen, da die Schlussverteilung schon statt gefunden hat (Forderung 94000 € - Masse: 0,00 €). Außerdem besteht die Forderung seit ca 1993 - also hätte sie angemeldet werden können.
silvester
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 787
Registriert: 23.01.2009, 09:07
Beruf: GVPB aD

#8

24.06.2009, 06:43

Wenn der GV das Verfahren wegen Insolvenz des Schuldners einstellt und er von der Insolvenz Kenntnis hat, so fallen an:
KV 604 = 12,50
KV 713 = 3,00.
Erfährt er erst beim Schuldner von der Insolvenz so kommt noch ein Wegegeld (max. 10,00 EUR) hinzu.
Antworten