2 Drittschuldner = 2 Pfübs?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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blauekaros
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#1

23.06.2009, 08:57

Hallo Ihr Lieben!
Ich habe mal wieder eine ganz blöde Frage :oops: :oops: :oops: :

Ich habe einen Schuldner mit zwei Drittschuldner, einer Bank und einem seiner eigenen Kunden. Kann ich in einem Pfüb vollstrecken oder sollte ich besser zwei machen? Wieviele ABschriften beifügen?

Danke schon im Voraus für Eure Hilfe ... :lol:
Zwei Dinge sind unendlich, das Universium und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universium bin ich mir noch nicht ganz sicher. (Albert Einstein)
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Maddin
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#2

23.06.2009, 09:09

Wir machen mehrere Drittschuldner immer in einen PfüB...

Greetz
[color=#0040FF][font=Lucida Console]"Politik besteht darin, Gott so zu dienen, daß man den Teufel nicht verärgert"[/font][/color]

[font=Lucida Console]Maddin
BBG-City
[/font]
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Mondfee
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#3

23.06.2009, 09:13

Wenn du mehrere Drittschuldner hast, kannst du einen PFÜB machen. Ich füge dann immer je Drittschuldner eine Abschrift ran. Nur wenn du z.B. bei Banken noch ein vorläufiges Zahlungsverbot vorweg schickst, musst du für jede Bank eins machen. Aber beim PFÜB kannste alle zusammen reinnehmen.

LG
[align=center][color=#800040]Wo kämen wir hin, wenn alle sagten,
wo kämen wir hin und niemand ginge,
um zu sehen, wohin wir kämen,
wenn wir gingen?[/color]

~*~

[color=#800040]Vertrauen heißt, zu wissen, dass es das Meer gibt,
weil man einen Fluss gesehen hat.[/color][/align]
slassm
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#4

23.06.2009, 09:46

Also ich mach das auch immer so: einen Pfüb und für jeden Drittschuldner eine Abschrift.

VG
[i][color=#BF0000]Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.[/color]

[color=#0000FF]Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.[/color][/i]
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blauekaros
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#5

23.06.2009, 09:58

Gerichtskosten zahlen wir ja dann nur einfach, aber bekommen wir zwei 0,3 Gebühren nach Nr. 3309? Eigentlich doch schon, da es quasi zwei getrennte Angelegenheit sind oder?
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pensch

#6

23.06.2009, 10:01

Leider nicht. Pro PfÜB gibt's auch nur einmal die Gebühr.
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blauekaros
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#7

23.06.2009, 10:04

Das ja Mist ... :? aber okay, dann nur einmal ... wahrscheinlich kommt eh nix bei rum ...

Danke für Eure Hilfe und viele Grüße
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Mulle21
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#8

23.06.2009, 10:31

Das stimmt so nicht. Man bekommt zwar nur eine 0,3 Gebühr, jedoch aus doppeltem Streitwert bei zwei Drittschuldnern.

Siehe LG Koblenz Beschluss vom 6.2.09 2 T 92/09 - den fügen wir immer bei - wenn es einer wissen will und bekommen die Gebühren auch von den RS aus den hohen Streitwerten
Chris-
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#9

23.06.2009, 12:08

Mulle21, hast du mir vielleicht mal den Beschluss des LG Koblenz?
Ich konnte ihn leider nirgendwo finden.
Wäre echt super, wenn du mir den mal faxen könntest.
Nummer schick ich dir per PN.

Vielen Dank schon mal.
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