Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Baffi
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#1
11.06.2009, 10:20
Welche RVG Gebühr erhalte ich für das Verfahren über die Erteilung einer 2. vollstreckbaren Ausfertigung. Wir vertreten in diesem Fall den Schuldner und sind dagegen. Ich meine 0,3 gem. 3309 VV aber wo steht das genau???
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nici77
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#2
11.06.2009, 10:39
Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung § 13 RVG, Nr. 3309 VV RVG, § 18 Nr. 7 RVG
Liebe Grüße nici77
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Baffi
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