Nichtabgabe der Drittschuldnererklärung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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suekreta
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#1

18.05.2009, 15:41

Hallo ihr Lieben!
ich habe einen Pfüb beantragt, der auch ordnungsgemäß zugestellt worden ist. Der DS hat allerdings keine DS-Erklärung abgegeben.
Wie hab ich nun zu verfahren, den noch einmal auffordern?! wenn ja, wie muss das ungefähr lauten, hab das noch nie gemacht..
need help ;)
gkutes

#2

18.05.2009, 15:50

ich würde jetzt einfach unter verweis auf 840 zpo noch mal erinnern.
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romex
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#3

18.05.2009, 15:55

:genau ... und nicht besonders freundlich, die sind dazu verpflichtet!! Kurze Frist, fertig!
Liebe Grüße,
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nici77
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#4

18.05.2009, 16:53

"unter dem ...... wurde Ihnen der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in Sachen ......... zuges¬tellt. Gemäß § 840 ZPO haben Sie innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Erklärung abzugeben. Diese Drittschuldnererklärung liegt mir bis dato nicht vor.
Namens und in Vollmacht meiner Mandantin habe ich Sie daher aufzufordern, nunmehr bis zum ..... diese Erklärung abzugeben. Sollte eine Erklärung innerhalb vorgenannter Frist hier nicht eingehen, werde ich meiner Mandantin zur Drittschuldnerklage raten müssen; dies wäre für Sie mit weiteren Kosten verbunden. Ich weise schon jetzt darauf hin, dass Sie gemäß § 840 II ZPO als Drittschuldner meiner Mandantin für den aus der Nichterfüllung Ihrer Verpflichtung entstehenden Schaden haften."

So schreib ich das immer und der DS hat sich dann auch meist sofort gemeldet.
Liebe Grüße nici77
Ernie

#5

18.05.2009, 17:25

Und zeitgleich kannst Du den Schuldner zur Auskunft auffordern, um somit die Vorbereitung zur evtl. Vollstreckung (Auskunftserteilung) nach § 836 III ZPO einzuleiten.
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SusannLE
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#6

10.06.2009, 16:45

So würde ich das auch machen. Manche Drittschuldner geben sich zäh. Aber die Pflicht besteht ja immerhin.

Ich habe auch eine Frage in einem ähnlichen Zusammenhang. Ich hatte einen Gehaltspfüb erwirkt, der dann einstweilen eingestellt wurde. Nun wurde die Einstellung durch Beschluss aufgehoben und die Pfändung bestünde wieder. Heute kommt per Post vom Drittschuldner der Rücktritt von der Drittschuldnererklärung mit der Begründung, der Schuldner sei zum zweiten mal an einem Bandscheibenvorfall erkrankt und würde vorerst nicht wieder arbeiten kommen. Geht denn das so einfach?

Ich muss dazu sagen, dass die Drittschuldnerin nicht nur die Chefin des Schuldners ist, sondern gleichzeitig auch seine Lebensgefährtin :)
[color=#000080][i][rainbow]Humor ist, wenn man trotzdem lacht :)[/rainbow][/i][/color]
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SusannLE
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#7

11.06.2009, 10:17

hochschieb :meld
[color=#000080][i][rainbow]Humor ist, wenn man trotzdem lacht :)[/rainbow][/i][/color]
Ernie

#8

11.06.2009, 15:45

Von einer abgegebenen Drittschuldnererklärung kann man nicht zurücktreten.

Die Fakten sind folgende:

Der angestellte Schuldner ist nunmehr -längerfristig- krank.

Da stellt sich doch die Frage, ob er noch Lohnfortzahlung oder bereits Krankengeld bezieht. Sollte er bereits in der Krankengeldzahlung sein, so müsste jetzt ein entsprechender Pfüb an die zuständige Kasse versandt werden.
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matta
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#9

11.06.2009, 19:58

Sinngemäß mahne ich die DS genauso wie nici77 an. Allerdings hat gerade bei Lohnpfändungen die Erfahrung gezeigt, dass diese bei den meisten DS nicht unbedingt an der Tagesordnung stehen und dadurch oft Unsicherheit aufkommt. Was dann gerne mal dazu führt, dass vorerst gar nichts gemacht wird bzw. nur die Hälfte beantwortet wird.

Ich schicke daher als Anlage einen Vordruck mit, der zusätzlich zum § 840 ZPO noch so wichtige Fragen enthält wie die letzte bekannte Anschrift des Schuldners, Lohnsteuerklasse/Kinderfreibetrag oder ob der Schuldner sich evtl. einen höheren monatlichen Abzug vorstellen kann. Der DS muss dann nur noch ankreuzen und einige Daten eintragen.
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SusannLE
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#10

12.06.2009, 10:59

Für den Tipp mit der Lohnfortzahlung bei der Krankenkasse bin ich dankbar. Ich hoffe, dass ich noch in dieser 6-Wochen-Frist drin bin. Muss ich da etwas beachten?
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