Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bieni
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#1
09.06.2009, 09:55
Hallo ihr Lieben,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen
Ich soll aus einer Unterhaltsurkunde den Unterhalt für 3 Monate vollstrecken.
Hab sowas noch nie gemacht und bin mir auch nicht sicher, wie ich anfangen soll.
Könnt ihr mir helfen?
Liebe Grüße Bieni
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Moli
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#2
09.06.2009, 10:04
Der monatliche Unterhalt muss sich aus der Urkunde ergeben. Soll denn nur Rückstand vollstreckt werden oder auch zukünftig laufender Unterhalt. Wenn möglich, soll ein Pfüb gemacht werden
LG Moli
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Bieni
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#3
09.06.2009, 10:07
Bislang soll nur der Rückstand vollstreckt werden.
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Moli
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#4
09.06.2009, 10:12
Ja, wie oben schon geschrieben, ich würde einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen, wenn möglich. Ist Arbeitgeber bekannt?
LG Moli
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Bieni
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#5
09.06.2009, 10:15
Nein, der Arbeitgeber ist leider nicht bekannt....
Okay, ich versuche es mal mit einem PfüB
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Moli
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#6
09.06.2009, 10:16
Einen Pfüb kannst Du doch aber nur machen, wenn entweder der Arbeitgeber oder eine Bankverbindung bekannt ist. Bei Unterhaltspfänderung aufpassen, es gibt da ein gesondertes Formular.
LG Moli
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Bieni
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#7
09.06.2009, 10:18
Die Bankverbindung ist bekannt..
gesondertes Formular???
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Moli
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#8
09.06.2009, 10:19
Für Unterhalt gibt es ein gesondertes Formular. Das ist nicht das normale Formular.
LG Moli