Unterhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Bieni
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 23.02.2009, 12:42

#1

09.06.2009, 09:55

Hallo ihr Lieben,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen :roll:
Ich soll aus einer Unterhaltsurkunde den Unterhalt für 3 Monate vollstrecken. :shock: Hab sowas noch nie gemacht und bin mir auch nicht sicher, wie ich anfangen soll.
Könnt ihr mir helfen?
Liebe Grüße Bieni
Moli
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 438
Registriert: 05.06.2008, 11:54
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#2

09.06.2009, 10:04

Der monatliche Unterhalt muss sich aus der Urkunde ergeben. Soll denn nur Rückstand vollstreckt werden oder auch zukünftig laufender Unterhalt. Wenn möglich, soll ein Pfüb gemacht werden
LG Moli
Bieni
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 23.02.2009, 12:42

#3

09.06.2009, 10:07

Bislang soll nur der Rückstand vollstreckt werden.
Moli
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 438
Registriert: 05.06.2008, 11:54
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#4

09.06.2009, 10:12

Ja, wie oben schon geschrieben, ich würde einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen, wenn möglich. Ist Arbeitgeber bekannt?
LG Moli
Bieni
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 23.02.2009, 12:42

#5

09.06.2009, 10:15

Nein, der Arbeitgeber ist leider nicht bekannt....
Okay, ich versuche es mal mit einem PfüB
Moli
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 438
Registriert: 05.06.2008, 11:54
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#6

09.06.2009, 10:16

Einen Pfüb kannst Du doch aber nur machen, wenn entweder der Arbeitgeber oder eine Bankverbindung bekannt ist. Bei Unterhaltspfänderung aufpassen, es gibt da ein gesondertes Formular.
LG Moli
Bieni
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 23.02.2009, 12:42

#7

09.06.2009, 10:18

Die Bankverbindung ist bekannt..
gesondertes Formular???
Moli
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 438
Registriert: 05.06.2008, 11:54
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#8

09.06.2009, 10:19

Für Unterhalt gibt es ein gesondertes Formular. Das ist nicht das normale Formular.
LG Moli
Bieni
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 23.02.2009, 12:42

#9

09.06.2009, 10:21

Okay, alles klar.. dank dir erstmal.
Antworten