Insolvenzverfahren Frist Feststellungsklage

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
mckohlberg
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 56
Registriert: 13.10.2008, 16:18
Beruf: ReNo, angehende RefaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Schiffdorf-Spaden

#1

03.06.2009, 09:46

Hallo!

Wir haben am 27. Mai einen begl. Auszug aus der Insolvenztabelle erhalten. Forderung des Mandenten wird bestritten. Nach § 189 InsO müssen wir jetzt innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Feststellungsklage erheben.
Es handelt sich bei der angemeldeten Forderung um eine Schadensersatzforderung die noch nicht tituliert ist.
Ab wann berechne ich diese Frist jetzt?
Forderung wurde am 15.05. bestritten, begl. Auszug ist vom 22.05.!
LG mck
Eve80
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 513
Registriert: 25.02.2009, 17:17

#2

03.06.2009, 10:18

Das ist davon abhängig, wann die Veröffentlichung nach § 188 InsO auf www.insolvenzbekanntmachungen.de (wenn Verfahren im Internet) erfolgt ist. Und innerhalb dieser 2 Wochen muß nicht die Klage erhoben werden, sondern ihr müßt dem Verwalter nachweisen (!), daß ihr Klage auf Feststellung erhoben habt.
mckohlberg
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 56
Registriert: 13.10.2008, 16:18
Beruf: ReNo, angehende RefaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Schiffdorf-Spaden

#3

03.06.2009, 10:29

Du meinst 188 ZPO oder?
Bei den Bekanntmachungen erfahre ich aber nicht, dass meine Forderung bestritten wurde. Da ist doch dann nur drin, wann der Prüfungstermin stattfindet usw.
Oder stehe ich jetzt komplett auf dem Schlauch?
LG mck
Eve80
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 513
Registriert: 25.02.2009, 17:17

#4

03.06.2009, 10:39

Nö, ich mein tatsächlich § 188 InsO: "... Der Verwalter hat die Summe der Forderungen und den für die Verteilung verfügbaren Betrag aus der Insolvenzmasse öffentlich bekannt zu machen".

§ 189 I InsO: "... spätestens innerhalb einer Ausschlußfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung dem Insolvenzverwalter nachzuweisen, dass und für welchen Betrag die Feststellungsklage erhoben oder das Verfahren in dem früher anhängigen Rechtsstreit aufgenommen wird“

Edit: um Mißverständnisse zu vermeiden: du mußt jetzt natürlich nicht warten, bis diese Veröffentlichung im Internet ist, um die Klage einzureichen. Allerdings solltest du, wenn sie tatsächlich schon drin ist, ein bißchen Gas geben mit der Klage ;-)
mckohlberg
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 56
Registriert: 13.10.2008, 16:18
Beruf: ReNo, angehende RefaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Schiffdorf-Spaden

#5

03.06.2009, 10:53

oh, sorry, den Satz hatte ich überlesen. Hab grad unter Insolvenzbekanntmachungen mir das Verfahren aufgerufen. Da ist als letzte Bekanntmachung drin, dass der Prüfungstermin am 15.05 stattfinden soll.
D.h. Frist läuft noch nicht?

Sorry, wenns vielleicht blöde Fragen sind, aber hatte bisher noch nicht soviele Inso-Verfahren!! :(
LG mck
Eve80
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 513
Registriert: 25.02.2009, 17:17

#6

03.06.2009, 11:22

Kein Problem :-)

D. h. das war der besondere Prüfungstermin? Dann dürfte die Veröffentlichung nicht mehr weit sein... Klär mal, obs ne Quote gibt und wenn ja, wieviel ungefähr und warum die Forderung bestritten ist.

Wenn ihr direkt klagt, ohne daß ihr den Verwalter auffordert, anzuerkennen (vorausgesetzt, die Frist ist noch nicht in Gang gesetzt), riskiert ihr die Kostentragung (sofortiges Anerkenntnis), wenn ihr in der Klage Unterlagen vorlegt, aufgrund derer die Feststellung möglich ist, die ihr bei der Anmeldung nicht vorgelegt habt ;-)
mckohlberg
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 56
Registriert: 13.10.2008, 16:18
Beruf: ReNo, angehende RefaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Schiffdorf-Spaden

#7

03.06.2009, 11:53

Bestritten, weil InsoVerw noch weitere Unterlagen haben will (Lieferscheine usw.) Das ist aber nicht so einfach, weil es sich um Schadensersatz in einer Bausache wg. Mängel handelt.

Aber Danke erstmal, werde dann jetzt regelmäßig kontrollieren, ob Veröffentlichung erfolgt ist bzw. versuchen beim InsoVerw. mehr rauszubekommen.

:D
LG mck
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#8

31.07.2009, 15:41

also läuft die Frist tatsächlich erst mit der Bekanntmachung im Internet und nicht schon mit der Übersendung der Tabelle?

bei uns gehts um n paar Millionen und die Tabelle haben wir nämlich schon Monate in der Akte liegen und wir haben uns bisher mit dem Insoverwalter gestritten, aber der will nicht anerkennen.
mckohlberg
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 56
Registriert: 13.10.2008, 16:18
Beruf: ReNo, angehende RefaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Schiffdorf-Spaden

#9

31.07.2009, 15:49

Ich würde die Frist jetzt ab Bekanntmachung eintragen! :D
LG mck
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#10

31.07.2009, 16:53

was meins du mit "jetzt ab Bekanntmachung"? Die Bekanntmachung ist noch nicht erfolgt, das ist ja mein "Problem"..
Antworten