Inso:Forderung festgestellt, jedoch Rechtsgrund bestritten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Rina4ka
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#1

01.06.2009, 21:14

Hallo,
folgendes Problem:
wir haben zur Insolvenztabelle Forderungen aus einer unerlaubten Handlung angemeldet. Die Forderungen selbst sind auch festgestellt worden, jedoch ist der Rechtsgrund bestritten worden.
Jetzt meine Frage: Was kann man machen?
Also bei bestrittener und titulierter Forderung muss der Schuldner Klage erheben, bei bestrittener und nicht titulierter Forderung muss der Gläubiger Klage erheben.
Aber was macht man bei titulierter und festgestellter Forderung und nur bestrittenen Rechtsgrund?
Eve80
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#2

02.06.2009, 08:29

Also wurde der Zusatz "unerlaubte Handlung" bestritten?!? Dann mußt du den Schuldner selbst daraufhin verklagen, daß es eben doch eine Forderung aus unerlaubter Handlung ist...
Gina

#3

02.06.2009, 10:01

War die Forderung bereits tituliert - nur ohne Zusatz, dass sie aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung resultiert?
Rina4ka
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#4

02.06.2009, 13:10

die Forderung ist tituliert, es ist jedoch ein Versäumnisurteil, sodass der Rechtsgrund nicht im Titel steht und nicht geprüft wurde.

Also müssen wir eine Feststellungklage machen auf Feststellung, dass die Forderung aus einer unerlaubten Handlung stammt?
Gina

#5

02.06.2009, 14:58

Rina4ka hat geschrieben:die Forderung ist tituliert, es ist jedoch ein Versäumnisurteil, sodass der Rechtsgrund nicht im Titel steht und nicht geprüft wurde.

Also müssen wir eine Feststellungklage machen auf Feststellung, dass die Forderung aus einer unerlaubten Handlung stammt?
Genau. Es gibt keine Frist, sagt der BGH (also auch nach Aufhebung des Inso-Verfahrens in der Wohlverhaltensphase möglich), Streitwert ca. 75 % des Nennbetrages der HF (in Abhängigkeit von den Erfolgsaussichten einer möglichen ZV nach Erteilung der Restschuldbefreiung für die andren Gläubiger).
Rina4ka
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#6

02.06.2009, 16:23

Vielen Dank!!! :D
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