Nun ja, die Insolvenzeröffnung wird öffentlich bekannt gemacht, so dass sich jeder Gläubiger informieren kann. Dass mal einer vergessen wird, ist nur menschlich, zumal sich manche Gläubiger auch ziemlich viel Zeit lassen mit ihrer Geltendmachung. Wir haben manchmal Schuldner mit 10 Jahre alten Verbindlichkeiten, bzgl. derer sich die entsprechenden Gläubiger jahrelang nicht mehr gemeldet hatten, so dass der Schuldner davon ausging, dass nichts mehr geltend gemacht wird.Ich finde dass ziemlich unfair, dass sich der Gläubiger darüber informieren muss, in welcher finanziellen Lage sich der Schuldner befindet und schauen muss, ob dieser Inso angemeldet hat. Ich meine es ist Aufgabe des Schuldners, alle Gläubiger anzugeben und nicht einfach den einen und anderen unterm Tisch fallen zu lassen. Das ist doch total unfair.
Einen Versagungsantrag kann man als Gläubiger stellen, aber es bringt meist nur was, wenn die Forderung entsprechend hoch ist. Wenn eure Forderung relativ klein ist im Vergleich zu den anderen und es sowieso keine Quotenausschüttung gibt, dann könnte es sein, dass dem Versagungsantrag nicht stattgegeben wird, aber beantragen könnte man vorsorglich schon.
Ich kann mir schon denken, was dabei herauskommt ... Entweder: "Der Schuldner befindet sich bereits im Restschuldbefreiungsverfahren, Sie können nicht mehr anmelden.! oder: "Ich kann Ihnen keine Auskunft über das Verfahren geben, da Sie nicht Verfahrensbeteiligter sind." Naja, hängt allerdings auch von deinem Ansprechpartner ab. Wenn der die Gesetze nicht so genau nimmt, könntest du u. U. schon eine Auskunft bekommen. Die Nachanmeldung kostet allerdings 15 EUR Gerichtsgebühr. Ob sich das bei einem Nullmasseverfahren lohnt, ist dann die nächste Frage, zumal man diese 15 EUR wie auch die Anwaltskosten für die Anmeldung an sich auch nicht als Forderung mit anmelden kann.Würde ich mal sagen, ansonsten ergibt es ja keinen Sinn. Ich würde auf alle Fälle mal den Inso-Verwalter anrufen und ihm deine Forderung mitteilen und Fall schildern sowie mal nachfragen, wie es mit der Restschuldbefreiung aussieht.
Wieso das?Interessant wäre mal von Inso-Experten zu erfahren, ob bei solchen Fällen das Inso Verfahren nicht vielleicht früher aufgehoben werden kann.