Hallo, ihr Lieben
ich hab da mal ne Frage. Ich hab einen ZV-Auftrag erteilt, der nun zurück kam, mit dem Hinweis, der Schuldner befindet sich seit 2007 in Insolvenzverfahren. Der Schuldner hat es scheinbar unseren Mandanten (also Gläubiger) "vergessen". Nun meine Frage, ist es sinnvoll, einen Versagungsantrag zu stellen? Dadurch wird dem Schuldner doch möglicherweise die Restschuldbefreiung versagt, oder? Und wenn ich diesen Antrag stelle, wird unsere Forderung automatisch nachträglich mit aufgenommen? Oder wäre es sinnvoller, dass Inso-Verfahren abzuwarten und anschließend die ZV fortzusetzen?
Ups, mehr als eine Frage ....
Danke im Voraus.
Insolvenzverfahren
Eine Fortsetzung der ZV ist für den Fall, dass dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt wird, nicht möglich.
Danke für die schnelle Antwort
Bedeutet dass, das ich nun unbedingt die Forderung noch nachträglich anmelden muss, weil unser Mandant ansonsten ganz leer ausgeht?
Muss nicht der Schuldner alle Gläubiger angeben?
Wenn dem Schuldner die Restschuldbefreiung verwehrt wird, kann dann weiter ZV betrieben werden? Sorry, kenn ich mich überhaupt nicht aus
Bedeutet dass, das ich nun unbedingt die Forderung noch nachträglich anmelden muss, weil unser Mandant ansonsten ganz leer ausgeht?
Muss nicht der Schuldner alle Gläubiger angeben?
Wenn dem Schuldner die Restschuldbefreiung verwehrt wird, kann dann weiter ZV betrieben werden? Sorry, kenn ich mich überhaupt nicht aus
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Du musst herausbekommen, seit wann sich der Schuldner genau im Inso Verfahren befindet. Wann ist deine Forderung entstanden?
Nur wenn deine Forderung vor Eröffnung des Inso Verfahrens entstanden ist. Wenn danach, dann bist du sowieso Neugläubiger und hast mit dem Inso Verfahren nichts zu tun und kannst weiter vollstrecken.Bedeutet dass, das ich nun unbedingt die Forderung noch nachträglich anmelden muss, weil unser Mandant ansonsten ganz leer ausgeht?
Die Forderung ist 2002 entstanden (Titel vorhanden). Inso ist 2007 angemeldet.
Wir hatten letztes Jahr auch versucht zu vollstrecken, weil der Schuldner aber nicht mehr unter der alten Adresse anzutreffen war, haben wir eine EMA gestartet, mit dem Ergebnis, dass uns "zum Schutze" des Schuldners die Adresse nicht genannt werden konnte. Von Insoverfahren war nicht die Rede.
Ich finde dass ziemlich unfair, dass sich der Gläubiger darüber informieren muss, in welcher finanziellen Lage sich der Schuldner befindet und schauen muss, ob dieser Inso angemeldet hat. Ich meine es ist Aufgabe des Schuldners, alle Gläubiger anzugeben und nicht einfach den einen und anderen unterm Tisch fallen zu lassen. Das ist doch total unfair.
Also bleibt nun nix anderes übrig, als die Forderung nachträglich anzumelden. Wenn nicht, kann ich den Titel vergessen, weil wir Altgläubiger sind, richtig?
Vielen Dank für eure Hilfe
Wir hatten letztes Jahr auch versucht zu vollstrecken, weil der Schuldner aber nicht mehr unter der alten Adresse anzutreffen war, haben wir eine EMA gestartet, mit dem Ergebnis, dass uns "zum Schutze" des Schuldners die Adresse nicht genannt werden konnte. Von Insoverfahren war nicht die Rede.
Ich finde dass ziemlich unfair, dass sich der Gläubiger darüber informieren muss, in welcher finanziellen Lage sich der Schuldner befindet und schauen muss, ob dieser Inso angemeldet hat. Ich meine es ist Aufgabe des Schuldners, alle Gläubiger anzugeben und nicht einfach den einen und anderen unterm Tisch fallen zu lassen. Das ist doch total unfair.
Also bleibt nun nix anderes übrig, als die Forderung nachträglich anzumelden. Wenn nicht, kann ich den Titel vergessen, weil wir Altgläubiger sind, richtig?
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Richtig, also sofort anmelden und prüfen, ob Restschuldbefreiung versagt werden soll.Also bleibt nun nix anderes übrig, als die Forderung nachträglich anzumelden. Wenn nicht, kann ich den Titel vergessen, weil wir Altgläubiger sind, richtig?
Wenn die Restschuldbefreiung versagt werden soll, muss ich einen Versagungsantrag stellen, richtig? Und wenn diese dann tatsächlich versagt wird, heißt dass, es kann anschließend weiter vollstreckt werden? Oder hat das für den Gläubiger bezüglich seiner Forderung keinen Einfluss?
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Würde ich mal sagen, ansonsten ergibt es ja keinen Sinn. Ich würde auf alle Fälle mal den Inso-Verwalter anrufen und ihm deine Forderung mitteilen und Fall schildern sowie mal nachfragen, wie es mit der Restschuldbefreiung aussieht. Eine Nachanmeldung kostet m.W. 15,00 GK. Interessant wäre mal von Inso-Experten zu erfahren, ob bei solchen Fällen das Inso Verfahren nicht vielleicht früher aufgehoben werden kann.Und wenn diese dann tatsächlich versagt wird, heißt dass, es kann anschließend weiter vollstreckt werden?
Forderung anmelden und fertig. Wünsche dir viel Spaß bei der Kontaktaufnahme mit dem Verwalter.Baffy hat geschrieben:oki doki .... hab vielen dank. werde mich gleich morgen an die angelegenheit ranschmeißen und mit dem inso-verwalter in verbindung setzen. halte dich auf dem laufenden, ok?
hab noch schönen rest-pfingstmontag.