habe folgendes problem. habe eine forderungsanmeldung gemacht.
das verfahren ist im april 2009 eröffnet worden.
ich hab im märz den MB gemacht, im april den VB beantragt und schließlich auch einen ZVeV-auftrag gemacht.
jetzt darf ich doch nur die kosten und die zinsen bis zur eröffnung des verfahren nehmen.
hab ich jetzt also genommen: HF, NF, Kosten MB und GK MB
und hab eben die kostenrechnung des AG coburg mitgeschickt.
jetzt schreibt mir der insolvenzverwalter ich soll meine belege nachreichen. naja gut, ich könnt jetzt vielleicht noch rechnungen nachreichen, aber den titel darf ich ja gar nicht nehmen, weil ja da die VB gebühr schon dabei ist und ZV-kosten und GVZ-kosten darf ich ja auch nicht nehmen.
oder gibts da eine ausnahme, dass ich VB-kosten auch nehmen darf, weil die ja zusammen eingezogen werden. ich blick jetzt irgendwie gar nichts mehr
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hoffe auf schnelle hilfe. danke und liebe grüße
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