Vollstreckungs- und Verhaftungsauftrag EILT !

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Cleopatra

#1

22.05.2009, 10:58

HAllo zusammen,

hätte jemand vielleicht auf die schnelle eine Vorlage für mich für einen

Vollstreckungs- und Verhaftungsauftrag.


???
Ina84
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#2

22.05.2009, 11:07

VERHAFTUNGSAUFTRAG

In der nachfolgend bezeichneten Zwangsvollstreckungssache werden in der Anlage die Zwangsvollstreckungsunterlagen mit Haftbefehl überreicht mit dem Auftrag, den Schuldner zu verhaften. Die Vollstreckung erfolgt wegen der nachstehend berechneten Gesamtforderung nebst weiteren Kosten und Zinsen. Es wird beantragt ??darauf verzichtet, dem Verfahren auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung beizuwohnen. Die Einziehung von Teilbeträgen in Höhe von mindestens 15 % der Gesamtforderung werden ??nicht bewilligt.



NEUER ZWANGSVOLLSTRECKUNGSAUFTRAG

In der nachfolgend bezeichneten Zwangsvollstreckungssache werden in der Anlage die Zwangsvollstreckungsunterlagen überreicht mit dem Auftrag, wegen der nachstehend berechneten Gesamtforderung zuzüglich weiterer Zinsen und Kosten die Zwangsvollstreckung durchzuführen. Erforderlichenfalls soll der Titel zugestellt werden. Es wird gebeten, die Taschenpfändung und die Ermittlung der Arbeitsstelle zu versuchen, ein vollständiges Pfändungsprotokoll zu übersenden und eingezogene Beträge hierher zu überweisen. Bei Arbeitgeberermittlung oder Feststellung sonstiger pfändbarer Forderungen wird um Ausbringung einer Vorpfändung nach § 845 Abs. 1 S. 2 ZPO und um unverzügliche Nachricht gebeten.

Sollte kein Gerichtsvollzieher im Gerichtsbezirk des Vollstreckungsgerichts örtlich zuständig sein, wird gebeten, die Sache an das zuständige Gericht weiterzuleiten und den Gläubigervertreter hierüber zu informieren.

Falls der Schuldner ein Kfz besitzt, wird beantragt, dies zu pfänden. Bei Vorliegen einer vorrangig wirksamen Pfändung in einen Vermögensgegenstand wird beantragt, die Anschlusspfändung gem. § 826 ZPO durchzuführen.

Mit der Einziehung von Teilbeträgen in Höhe von mindestens 10 % der Gesamtforderung ist der Gläubiger einverstanden.
LG Ina :huepf
Ina84
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#4

22.05.2009, 11:26

Kein Problem :D
LG Ina :huepf
Cleopatra

#5

22.05.2009, 13:13

noch ne frage:

geht dieser Auftrag an den GV ?
jenniver
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#6

22.05.2009, 13:24

Du kannst den Antrag direkt an den GV schicken oder du machst es wie beim ersten ZV-Antrag und schickst ihn an die GV-Verteilerstelle des AG.
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sunny84
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#7

22.07.2009, 16:06

Ich nehm mal den Thread hier für meine Frage.

Wie oft schick ich den Verhaftungsantrag an den GV? Reicht das einmal?
Ich mach normal keine ZV und meine Kollegin ist im Urlaub.
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#8

22.07.2009, 16:08

also ich schick immer eine Kopie für die Akte des GVZ mit...
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#9

22.07.2009, 16:34

Alles klar. Danke!
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#10

22.07.2009, 16:37

Steht sowas nicht auch in Prozessformularbüchern? *kopf kratz*
[color=#FF4080] Einen Plan kann man ändern, ohne Plan ändert sich nichts [/color]
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