Insolvenzverfahren aufgehoben ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kobold
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#11

20.05.2009, 18:45

Eve80 hat geschrieben:Was für ein Angebot denn?!? Wurde da ein Insolvenzplan vorgeschlagen?
Nein, eine Zahlung. - Nur nen Sechstel - aber immerhin. Dann
könnte man die Akte ablegen.

LG
Kobold
~~~ ... Ich protestiere noch einmal. Sehr heftig. Aber vorsichtshalber draußen vor der Tür. ... ~~~
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Eve80
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#12

21.05.2009, 14:58

Versteh ich nicht.... Der Verwalter wickelt ab und dann gibts die Quote, wenn was dabei rauskommt, ohne Diskussion... ?!?
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Kobold
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#13

21.05.2009, 17:02

Jepp - Cheffe hat keinen Bock drauf
und mir hat das Mädel "damals" auch so den letzten Nerv
geraubt. Was soll da noch diskutiert werden?

Da wir uns ja nun aber nicht gemeldet haben auf deren
Angebot, bekommen wir was überbleibt??
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strange
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#14

21.05.2009, 20:44

bevor du den titel schredderst würd ich erst mal unter www.insolvenzbekanntmachungen.de gucken, wie weit das verfahren ist... wenn Euch ein Angebot gemacht wurde, klingt das für mich nach außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan, der ist "außergerichtlich" dem, falls der Plan scheitert, INsolvenverfahren vorgeschaltet ist... solange noch kein schlusstermin war, könnt ihr eure forderung ggf. noch anmelden. Die Beschlüsse werden alle im Inet veröffentlicht
Hotlines leben von Problemen und nicht von Lösungen.

Thomas Manegold
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#15

21.05.2009, 23:11

Oh! Vielen Dank!

Man lernt ja nie aus *ggg*

LG
Kobold
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marver74
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#16

23.05.2009, 22:03

Also,
um mal ein paar Beiträge hier gleichzeitig abzuhandeln:

1. Unterlässt der Schuldner grob fahrlässig die Auskunftserteilung über mögliche Gläubiger, so kann dies die RSB kaputt machen. Daher sollte man hier noch versuchen beim aufgehobenen Verfahren vorstellig zu werden. Hat man einfach nur gepennt und war auf der Gläubigerliste, ist die Forderung futsch!

2. Bei dem Angebot wird es wohl eine aussergerichtliche RSB oder gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan gewesen sein. Im ersten Fall, ist der dann gescheitert, weil Du Dich nicht gemeldet hast, sodass evtl dass Gericht nochmal mit dem gleichen Plan ankommt. Schweigt ihr hier, macht dass den Vergleich für alle Gläubiger aber nicht kaputt. Nur dann, wenn einer definitiv NEIN sagt. Ist auch der Vergleich gescheitert, kann man bis Abschluss des Verfahrens noch nachträglich für 15 Euro Gebühr anmelden und an einer möglichen Quote teilnehmen. Je nach Forderung kann das also lohnen....
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