Gericht anrufen und fragen, was die wollen.
Eine einfache Auskunft aus dem Melderegister sollte reichen...
falscher Vorname
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Ich habe so etwas noch nicht gemacht. Wie bekomme ich eine einfache Auskunft aus dem Melderegister?romex hat geschrieben:Gericht anrufen und fragen, was die wollen.
Eine einfache Auskunft aus dem Melderegister sollte reichen...
OK, Du rufst zentral (wir haben da ein Verzeichnis für oder Du suchst Dir die Stadtverw. entsprechend im Internet raus) in der Stadt an (Stadtverwaltung oder wie auch immer die sich nennen), in der der Gegner wohnt und fragst danach, wohin Du eine einfache Melderegisteranfrage machen kannst und was die einfache Auskunft kostet. Wir hängen dann nämlich gleich 'nen Scheck ran. Und so nach ein, vielleicht zwei Wochen dürftest Du ein Ergebnis haben.
In größeren Städten kann man das online machen... Hier in Berlin mache ich es z.B. über den Justizboten. Eine einfache Auskunft kostet hier "nur" 3,69 € brutto. Ich glaube, im Höchstfall habe ich mal 8,00 € bezahlt.
In größeren Städten kann man das online machen... Hier in Berlin mache ich es z.B. über den Justizboten. Eine einfache Auskunft kostet hier "nur" 3,69 € brutto. Ich glaube, im Höchstfall habe ich mal 8,00 € bezahlt.
Liebe Grüße,
romex
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Hallo da ich das nirgendswo finden kann, frage ich hier einfach mal nach
Ich habe leider auch das Problem, dass ich nur den Spitznamen Harry statt den vollen Namen Harald im VB stehen habe. Harry hätte ja nicht unbedingt nur ein spitzname sein müssen..aber naja..unser Mandant wusste es auch nicht besser^^
Hat jemand evtl. ein Muster für mich, wie ich beim Einwohnermeldeamt so eine Negativbescheinigung einhole, damit das Gericht mir ohne Probleme den Titel berichtigt?
Vielen Dank im Voraus!
Ich habe leider auch das Problem, dass ich nur den Spitznamen Harry statt den vollen Namen Harald im VB stehen habe. Harry hätte ja nicht unbedingt nur ein spitzname sein müssen..aber naja..unser Mandant wusste es auch nicht besser^^
Hat jemand evtl. ein Muster für mich, wie ich beim Einwohnermeldeamt so eine Negativbescheinigung einhole, damit das Gericht mir ohne Probleme den Titel berichtigt?
Vielen Dank im Voraus!
Herr _________________, wohnhaft wie angegeben, bestellte bei unserer Mandantin, ______________________________, im September 2009 Möbel. Wir verweisen auf die Rechnung unserer Mandantin vom 14.09.2009.
Bei der Bestellung der Möbel gab Herr _____________ nach Erinnerung unserer Mandantin seine Namensbezeichnung mit ___________________ an. Die gesamte Korrespondenz lief danach über Herrn __________________; gegen diese Person wurde auch das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Zur Vermeidung von Wiederholungen überreichen wir weiterhin:
Fotokopie des Vollstreckungsbescheides vom 04.10.2010,
Mitteilungen der Gerichtsvollzieherin ____________ vom 18.01. und 04.03.2011.
Für die Berichtigung des Namens des Schuldners im gerichtlichen Titel benötigen wir nunmehr eine amtliche Bescheinigung mit Siegel des Meldeamtes, dass ein Herr _______________________ unter den im Betreff genannten Anschriften nicht gewohnt hat sondern ausschließlich Herr ______________ und zwar seit dem ______________ (hier Datum der Lieferung bzw. Rechnung).
Für eine dementsprechende Erteilung wären wir dankbar. Die dort entstehenden Kosten können bei uns angefordert werden.
Bei etwaigen Rückfragen bitten wir höflich um Ihren Anruf.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Bei der Bestellung der Möbel gab Herr _____________ nach Erinnerung unserer Mandantin seine Namensbezeichnung mit ___________________ an. Die gesamte Korrespondenz lief danach über Herrn __________________; gegen diese Person wurde auch das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Zur Vermeidung von Wiederholungen überreichen wir weiterhin:
Fotokopie des Vollstreckungsbescheides vom 04.10.2010,
Mitteilungen der Gerichtsvollzieherin ____________ vom 18.01. und 04.03.2011.
Für die Berichtigung des Namens des Schuldners im gerichtlichen Titel benötigen wir nunmehr eine amtliche Bescheinigung mit Siegel des Meldeamtes, dass ein Herr _______________________ unter den im Betreff genannten Anschriften nicht gewohnt hat sondern ausschließlich Herr ______________ und zwar seit dem ______________ (hier Datum der Lieferung bzw. Rechnung).
Für eine dementsprechende Erteilung wären wir dankbar. Die dort entstehenden Kosten können bei uns angefordert werden.
Bei etwaigen Rückfragen bitten wir höflich um Ihren Anruf.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt