falscher Vorname

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
pepe
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#1

07.05.2009, 15:38

Hallo,

wir haben einen Titel gegen eine Frau

Nina MüllerMeier, die aber richtigerweise Anita MüllerMeier heißt.

Ich würde jetzt gerne einen PfüB beantragen (Rentenansprüche). Ignoriere ich einfach den kleinen Fehler im Titel oder muss ich vorher noch umständlich eine Berichtigung beantragen?

Gibt es für die Berichtigung Fristen?
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Tölpel
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#2

07.05.2009, 15:50

Ich würde eine Vorpfändung aussprechen mit dem richtigen Vornamen - da brauchst Du ja keinen Titel - und inzwischen den Titel berichtigen lassen. Von Fristen weiß ich nichts.
Simba84
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#3

07.05.2009, 15:50

Wir hatten auch mal einen solchen Fall und da reichte es, dass wir dem Gericht den richtigen Namen schriftlich mitgeteilt haben. Wir haben dann den Titel mir richtigem Namen erhalten. Aber ich denke, dass ist wieder eine Sache, die jedes Gericht anders angeht.
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Silke81
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#4

07.05.2009, 16:04

Ich würde eine Vorpfändung aussprechen mit dem richtigen Vornamen - da brauchst Du ja keinen Titel - und inzwischen den Titel berichtigen lassen.
so würde ich es auch machen. Fristen sind mir insowiet auch nicht bekannt. wir hatten schon mal einen Titel, der schon über 4 Jahre alt ist, wegen dem Vornamen berichtigen lassen. Ist bis dahin keinem aufgefallen.
pepe
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#5

07.05.2009, 16:12

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, vorläufiges Zahlungsverbot gem. § 845 ZPO und parallel dazu Titel berichtigen lassen?
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Tölpel
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#6

07.05.2009, 16:29

genau!
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Silke81
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#7

07.05.2009, 16:30

Jap
Flocke
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#8

08.05.2009, 08:52

Aber das Gericht benötigt doch für die Korrektur des Titels eine Bestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes, eine sog. Negativbescheinigung.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
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Dieni
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#9

08.05.2009, 22:18

:genau
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pepe
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#10

18.05.2009, 11:53

Flocke hat geschrieben:Aber das Gericht benötigt doch für die Korrektur des Titels eine Bestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes, eine sog. Negativbescheinigung.
Gericht schreibt mir jetzt, dass die richtige Schreibweise des Vornamens durch Nachweis aus dem entsprechenden Personenstandsbüchern zu belegt sei. :titanic

Wie mache ich so etwas?
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