Verhaftungsauftrag bei ZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
GV Alt
Daueraktenbearbeiter(in)
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#11

16.05.2009, 01:19

Die Vorgehensweise ist nicht unüblich um bei den "Hartnäckigen", die sich stur zeigen und nicht öffnen, gleich reagieren zu können (sonst steht der hinter der Tür und lacht sich kaputt).

Grundsätzlich muß bei der Erteilung eines Haft-Auftrages auch mit solchen Kosten (Schlosser, Zeugen) gerechnet werden.

Um das zu vermeiden (wg. "Wirtschaftlichkeit") kann der Auftrag mit dem Zusatz: "Vor evtl. zwangsweiser Wohnungsöffnung bitten wir Kontakt mit uns aufzunehmen" versehen werden.
ant
Foren-Azubi(ene)
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#12

18.05.2009, 10:05

Vielen Dank GV Alt.
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