ZV-Kosten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Minimaus

#1

16.05.2009, 14:35

hallöchen,

haben nen pfüb erwirkt hinsichtlich des arbeitseinkommens. nun ist da nichts zu holen. jetzt habe ich in der akte die bankverbindung gefunden! wollte jetzt eine kontopfändung machen. kann ich die vorherigen kosten: ra-geb. für pfüb, gerichtskosten und gv-kosten mit in das foko nehmen??
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wissensdurst
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#2

16.05.2009, 14:42

Ja sicha!
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Coonie
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#3

16.05.2009, 14:43

ja, das kannst du. nur die vor dem ARbeitsgericht entstandenen Kosten kannste ja nicht vollstrecken.
Falls die KOntenpfändung ebenfalls nichts bringen sollte, empfehle ich dir, gleich die ZV KOsten in einem KFB festsetzen zu lassen - das vergisst man schon mal und dann sind die schwupp die wupp verjährt...
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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Minimaus

#4

16.05.2009, 14:44

reicht es denn, wenn ich das durch die gv-rechnung belege?? oder muss ich unseren pfüb auch beifügen??
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Coonie
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#5

16.05.2009, 14:45

nimm einfach in dein FOKO die Kosten mit auf und lege eine KOpie des vorherigen ZV Auftrages und der GK REchnung bei, dann haste alles zusammen
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#7

16.05.2009, 14:49

null problemo
musste immer dran denken, das du von vorn herein belegst, wird nich nachgefragt bzw. nachgefordert
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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