Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe mal hinsichtlich der Privatinsolvenz eine Nachfrage. Wir haben eine Mandantin, bei der jetzt der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan angeschoben werden soll. Diese bezieht ALG II, so dass dies kein Problem ist. Nun hat sie jedoch einen Garten auf einem Pachtland (Schrebergarten). Was ist mit diesem, wenn sie in die Privatinsolvenz geht? Zählt das dann mit als Vermögen oder kann das vernachlässigt werden? Einen großen Wert dürften die Aufbauten in dem Garten nicht darstellen. Sie hat ihn wohl schon über 20 Jahre.
Ehe wir das alles beantragen, wollen wir vorher ebend abklären, was mit dem Garten ist. Sie hat sonst keinerlei Vermögen und "Wertschätze".
Schon jetzt vielen Dank für die Antworten.
Was ist mit Pachtgarten bei Privatinsolvenz?
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- Foren-Azubi(ene)
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Der Pachtgarten fällt in das Vermögen und könnte theoretisch vom Treuhänder verwertet werden, wenn er einen Käufer findet. Die Mandantin könnte versuchen, den Garten beim Treuhänder abzulösen, indem sie anbietet, einen Betrag im Wert des Gartens beim Treuhänder ratenweise aus ihren unpfändbaren Einkünften abzustottern. Oder, was für alle Beteiligten einfacher wäre: Sie findet einen netten Verwandten/Bekannten, der die Ablöse erstmal bezahlt. Das ganze wäre eine sogenannte "qualifizierte Freigabe". Der Rechtsgedanke findet sich in § 314 Abs. 1 InsO. Das ganze hängt natürglich ein wenig von der Willkür des Treuhänders und vom Markt für Pachtgärten ab, sie hat also grundsätzlich das Risiko, den Garten zu verlieren.
- Soenny
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Das ist so nicht richtig! Schrebergärten dürfen nicht einfach "veräußert" oder abgegeben werden ohne daß ein Schätzer des Vereins diesen begutachtet hat und im Normalfall werden die Gärten vom Verein weitervermittelt.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Das stimmt natürlich, aber letztlich ändert das nichts daran, dass der Treuhänder die Hand drauf hätte, da die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf ihn übergegangen ist. Dann durchläuft er eben im Zweifel die Prozedur mit dem Vereinsvorstand, um den Garten bzw. die Aufbauten für seine Insolvenzmasse zu "versilbern".
- Soenny
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Das ist richtig, aber ohne diesen Umweg geht es zumindest bei Kleingartenvereinen nicht und das auch nur auf dem vorgeschriebenen Weg und zu den satzungsgemäßen Kündigungsfristen und Kündigungszeiten. Anders sieht es aus, wenn es sich um eine Anlage handelt, die nicht einem Kleingartenverein angehört und somit auch nicht dem Bundeskleingartengesetz nebst Satzung des Kleingartenvereins unterliegt, es sich also um Privatgärten handelt, die in der Nähe von landwirtschaftlichen Flächen gerne angelegt werden und dem Nebenerwerb (Pacht) der Landwirte dienen. Das ist hier ziemlich oft der Fall.
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