Drittschuldner zahlt Zustellkosten nicht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Dodo1706
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#1

14.05.2009, 14:03

Habe einen Pfüb bzgl. Kontopfändung mit 2 Drittschuldnern beantragt, welcher auch erlassen wurde. Pfüb wurde dann an DS 1, danach an DS 2 zugestellt. Der Gerichtsvollzieher, der die Zustellung an DS 2 veranlasste, hat natürlich seine Gebühren bekannt gegeben. DS 1 hat daraufhin an uns bezahlt, ohne die Zustellkosten des Gerichtsvollziehers für DS 2 zu berücksichtigen. Die haben wir DS 1 auch bekannt gegeben. DS 1 sagt jetzt, dass die Zustellkosten zum Zeitpunkt der Zustellung beziffert sein müssen und diese „neuerlichen“ Kosten nicht mit berücksichtigt und somit nicht ausgezahlt werden können.

Kann das richtig sein? Habe so was noch nicht gehört. Kein anderer Drittschuldner hat bis jetzt Probleme diesbezüglich gemacht.
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Kichererbse
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#2

14.05.2009, 14:12

ganz ehrlich? Ich hab den ganzen von dir dargestellten Sachverhalt noch nie gehört und bin erstaunt, dass ich in meiner nun über zehnjährigen ZV-Karriere noch was dazu lerne!!!
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

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gkutes

#3

14.05.2009, 14:16

warum holst du es dir nicht von DS 2?
mir ist das schon klar, warum das nicht geht. die bekommen den pfüb, zahlen alles, was gefordert wird. damit ist der pfüb erledigt. da kann ja jeder kommen mit "ich hab da ja noch diese und jene zahlung offen"...
Dodo1706
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#4

14.05.2009, 15:29

naja... wir haben im Pfüb ja außerdem beantragt, alle noch enstehenden Gerichts- und Zustellkosten (die bis zum Antragsdatum noch net bekannt waren) hinzuzusetzen... und da die Gerichtsvollzieher ja immer was anderes abrechnen, konnt ich keine genaue Zahl nennen
Dodo1706
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#5

14.05.2009, 15:31

ach ja: auf dem Konto bei DS 2 befindet sich leider keine müde Mark mehr :-(
gkutes

#6

14.05.2009, 15:33

ja, ist klar. die gerichtskosten und ihre eigene zustellung wurde ja auch gezahlt.

wie gesagt - was spricht dagegen, DS 2 eine aktuelle Forderungsaufstellung zu schicken? Kein Geld dort?
Dodo1706
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#7

14.05.2009, 15:36

Die Forderungsaufstellung hab ich schon verschickt, aber das Konto ist leider leer.
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butterflybabe
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#8

14.05.2009, 15:36

Ich würde an den DS zu 1 nochmals ne aktuelle Forderungsaufstellung zusammen mit dem Pfüb schicken (wichtigen Teil makieren!!), sollte nicht gezahlt werden, halt nen KFB über § 788 beantragen.

Oder Schuldner anschreiben, ob er möchte, dass nochmals das Ganze durchgeführt werden soll.
Dodo1706
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#9

14.05.2009, 17:25

Genau das mach ich. Super Idee. Ich sag Bescheid, wie es ausgegangen ist. Und nochmal ein ganz großes DAAAAANKEEEE! :-)
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